Sicherungsverwahrung: Unterschied zwischen den Versionen

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Tillmann Bartsch erstellte mit seiner Auswertung vorhandener Datenquellen und Durchführung einer bundesweiten empirischen Untersuchung einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und deren tatsächliche Umsetzung an den Vollzug der Sicherungsverwahrung, sowie deren Schwierigkeiten bei der Umsetzung (Bartsch (2010)).
Tillmann Bartsch erstellte mit seiner Auswertung vorhandener Datenquellen und Durchführung einer bundesweiten empirischen Untersuchung einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und deren tatsächliche Umsetzung an den Vollzug der Sicherungsverwahrung, sowie deren Schwierigkeiten bei der Umsetzung (Bartsch (2010)).
Im Rahmen seiner Dissertation führte Ulrich Mischke an der [[JVA Werl]] eine empirische Studie durch. Er untersuchte fünf Sicherungsverwahrte mittels Sichtung und Auswertung der Gefangenenpersonalakten, sowie einzelner Interviews. Die Darstellung der Lebensgeschichte, der Sozialisation und der Legalbiografie stehen im Vordergrund. Mischke überprüfte hier vor allem die Anwendungspraxis der Sicherungsverwahrung (Mischke (2010)).
 
Im Rahmen seiner Dissertation führte Ulrich Mischke an der [[JVA Werl]] eine empirische Studie durch. Er untersuchte fünf Sicherungsverwahrte mittels Sichtung und Auswertung der Gefangenenpersonalakten, sowie einzelner Interviews. Die Darstellung der Lebensgeschichte, der Sozialisation und der Legalbiografie standen im Vordergrund. Mischke überprüfte hier vor allem die Anwendungspraxis der Sicherungsverwahrung (Mischke (2010)).
 
Michael Alex führte eine Rückfalluntersuchung für 77 Personen durch, bei denen die nachträgliche Sicherungsverwahrung zwar beantragt, jedoch nicht rechtskräftig angeordnet wurde und die deshalb bis spätestens zum 31.12.2006 entlassen wurden. Er wertete Bundeszentralregisterauszüge bis zum 2. Halbjahr 2009 aus. 27 der untersuchten Personen waren erneut verurteilt, davon 12 zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Vier Personen waren erneut wegen Raub- oder Sexualstraftaten verurteilt worden. Bei drei dieser Personen wurde neben der Freiheitsstrafe eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Prognose, dass zum Zeitpunkt der Entlassung eine hohe Wahrscheinlichkeit zur Begehung erheblicher Straftaten bestand, erfüllte sich bei vier von 77 Personen (Alex (2010)).
Michael Alex führte eine Rückfalluntersuchung für 77 Personen durch, bei denen die nachträgliche Sicherungsverwahrung zwar beantragt, jedoch nicht rechtskräftig angeordnet wurde und die deshalb bis spätestens zum 31.12.2006 entlassen wurden. Er wertete Bundeszentralregisterauszüge bis zum 2. Halbjahr 2009 aus. 27 der untersuchten Personen waren erneut verurteilt, davon 12 zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Vier Personen waren erneut wegen Raub- oder Sexualstraftaten verurteilt worden. Bei drei dieser Personen wurde neben der Freiheitsstrafe eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Prognose, dass zum Zeitpunkt der Entlassung eine hohe Wahrscheinlichkeit zur Begehung erheblicher Straftaten bestand, erfüllte sich bei vier von 77 Personen (Alex (2010)).


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