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*Weimarer Republik: Entwürfe zum Strafgesetzbuch sahen neben anderen Maßregeln der Besserung und Sicherung auch die Sicherungsverwahrung vor, ratifiziert wurden sie nicht. | *Weimarer Republik: Entwürfe zum Strafgesetzbuch sahen neben anderen Maßregeln der Besserung und Sicherung auch die Sicherungsverwahrung vor, ratifiziert wurden sie nicht. | ||
*24.11.1933: Einführung des „Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Besserung und Sicherung“. Im § 42e RStGB wurde erstmals die Sicherungsverwahrung gesetzlich geregelt. | *24.11.1933: Einführung des „Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Besserung und Sicherung“. Im § 42e RStGB wurde erstmals die Sicherungsverwahrung gesetzlich geregelt. | ||
*1953: Die BRD übernahm den § | *1953: Die BRD übernahm den § 42e in das StGB. - Verortung in § 66 StGB erfolgte später. | ||
*01.04.1970: Erstes Strafrechtsreformgesetz. Verschärfung der zu erfüllenden Voraussetzungen. Ziel war es, die Zahl der Neuanordnungen zu verringern und sich mehr an der Gefährlichkeit des Straftäters zu orientieren. | *01.04.1970: Erstes Strafrechtsreformgesetz. Verschärfung der zu erfüllenden Voraussetzungen. Ziel war es, die Zahl der Neuanordnungen zu verringern und sich mehr an der Gefährlichkeit des Straftäters zu orientieren. | ||
*01.08.1995: Rechtsvereinheitlichung der Sicherungsverwahrung nach der Wiedervereinigung. | *01.08.1995: Rechtsvereinheitlichung der Sicherungsverwahrung nach der Wiedervereinigung. |
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