Strafzurückstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Strafrecht in Deutschland beschreibt neben der „Zurückstellungslösung“  in § 35 BtMG verschiedene andere Möglichkeiten des Umgangs mit drogenabhängigen Straftätern und offeriert dabei mehrere Wege, die eine Überleitung in eine Drogentherapie zulassen.  
Das Strafrecht in Deutschland beschreibt neben der „Zurückstellungslösung“  in § 35 BtMG verschiedene andere Möglichkeiten des Umgangs mit drogenabhängigen Straftätern und offeriert dabei mehrere Wege, die eine Überleitung in eine Drogentherapie zulassen.  
Soweit nicht bereits vor der Erhebung einer Anklage zugunsten einer Therapiemaßnahme abgesehen wird, kann einem Verurteilten eine ggf. mit einer Therapieweisung verbundene Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. §§ 56 ff. StGB) gewährt werden. Die sogenannten „Bewährungslösung“ soll der Strafzurückstellung grundsätzlich vorgezogen werden. Das scheitert jedoch zumeist an der ungünstigen Prognose, die mit der fortbestehenden Betäubungsmittelabhängigkeit begründet wird.  
Soweit nicht bereits vor der Erhebung einer Anklage zugunsten einer Therapiemaßnahme abgesehen wird, kann einem Verurteilten eine ggf. mit einer Therapieweisung verbundene Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. §§ 56 ff. [[StGB]]) gewährt werden. Die sogenannten „Bewährungslösung“ soll der Strafzurückstellung grundsätzlich vorgezogen werden. Das scheitert jedoch zumeist an der ungünstigen Prognose, die mit der fortbestehenden Betäubungsmittelabhängigkeit begründet wird.  
Die [[Strafprozeßordnung]] ([[StPO]]) bietet dem verurteilten Drogenabhängigen vor einer Strafzurückstellung oder dem Antritt einer Strafe zudem die Möglichkeit, einen Strafaufschub (§ 455 StPO) zu erwirken, um eine Therapiemaßnahme außerhalb des Vollzuges zu absolvieren.
Die [[Strafprozeßordnung]] ([[StPO]]) bietet dem verurteilten Drogenabhängigen vor einer Strafzurückstellung oder dem Antritt einer Strafe zudem die Möglichkeit, einen Strafaufschub (§ 455 StPO) zu erwirken, um eine Therapiemaßnahme außerhalb des Vollzuges zu absolvieren.


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