Strafzurückstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Strafprozeßordnung]] ([[StPO]]) bietet dem verurteilten Drogenabhängigen vor einer Strafzurückstellung oder dem Antritt einer Strafe zudem die Möglichkeit, einen Strafaufschub (§ 455 StPO) zu erwirken, um eine Therapiemaßnahme außerhalb des Vollzuges zu absolvieren.
Die [[Strafprozeßordnung]] ([[StPO]]) bietet dem verurteilten Drogenabhängigen vor einer Strafzurückstellung oder dem Antritt einer Strafe zudem die Möglichkeit, einen Strafaufschub (§ 455 StPO) zu erwirken, um eine Therapiemaßnahme außerhalb des Vollzuges zu absolvieren.


Bei einer zunehmende Anzahl von Betäubungsmittelabhängigen wird zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet. Diese Form der Maßregel, die auch als „Unterbringungslösung“ bezeichnet wird, kann ebenfalls durch eine Zurückstellungsmaßnahme unterbrochen werden. Nicht nur nach der Beendigung einer Maßregel, sondern auch bei Nichtgewährung einer Strafzurückstellung kann eine Behandlung des Drogenabhängigen im Strafvollzug erforderlich werden. Diese „Strafvollzugslösung“ kann beispielsweise durch das Angebot einer Substitutionstherapie oder in seltenen Fällen auch in einer Einrichtung des offenen Vollzuges (§ 10 StVollzG) realisiert werden.
Bei einer zunehmende Anzahl von Betäubungsmittelabhängigen wird zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet. Diese Form der Maßregel, die auch als „Unterbringungslösung“ bezeichnet wird, kann ebenfalls durch eine Zurückstellungsmaßnahme unterbrochen werden. Nicht nur nach der Beendigung einer Maßregel, sondern auch bei Nichtgewährung einer Strafzurückstellung kann eine Behandlung des Drogenabhängigen im [[Strafvollzug]] erforderlich werden. Diese „Strafvollzugslösung“ kann beispielsweise durch das Angebot einer Substitutionstherapie oder in seltenen Fällen auch in einer Einrichtung des offenen Vollzuges (§ 10 StVollzG) realisiert werden.


==Statistiken und Studien zur Strafzurückstellungspraxis in Deutschland==
==Statistiken und Studien zur Strafzurückstellungspraxis in Deutschland==
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