Abolitionismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff geht auf das lateinische Verb abolere (-evi, -itum) zurück, das soviel heißt wie "vollständig abschaffen, beseitigen". Schon im Imperium Romanum gab es den Rechtsbegriff der "abolitio" (vgl. in der deutschen Rechtssprache den Begriff der [[Abolition]]).
Der Begriff geht auf das lateinische Verb abolere (-evi, -itum) zurück, das soviel heißt wie "vollständig abschaffen, beseitigen". Schon im Imperium Romanum gab es den Rechtsbegriff der "abolitio" (vgl. in der deutschen Rechtssprache den Begriff der [[Abolition]]).


===Definitionen===
*Das [http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Abolitionismus_%28Gef%C3%A4ngnisse%29 Prison Portal] sieht in dem Begriff des A. eine Bezeichnung für soziale Bewegungen, welche sich die Abschaffung (engl. abolition) unmenschlicher gesellschaftlicher Institutionen zum Ziel gesetzt haben. Zugleich ist es auch die Bezeichnung der solchen Bewegungen zugrundliegenden Theorie der Abschaffbarkeit derartiger Institutionen.
*Abolitionismus ist die Bezeichnung für soziale Bewegungen, welche sich die Abschaffung (engl. abolition) unmenschlicher gesellschaftlicher Institutionen zum Ziel gesetzt haben. Zugleich ist es auch die Bezeichnung der solchen Bewegungen zugrundliegenden Theorie der Abschaffbarkeit derartiger Institutionen [http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Abolitionismus_%28Gef%C3%A4ngnisse%29 Prison Portal].  


erstens bestimmte (historische) Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwänge wie z.B. der Sklaverei oder der [[Todesstrafe]], zweitens eine kriminalpolitische Bestrebung zur Abschaffung der Gefängnisse, bzw. des gesamten Strafrechtssystems, und drittens eine theoretische Perspektive der Delegitimierung von Strafbegründungen, Strafpraktiken und Strafrechtssystemen. Im kriminalsoziologischen Sinne versteht man unter Abolitionismus einen theoretischen Ansatz, der den Verzicht auf die totale Institution des Gefängnisses bzw. in einem noch umfassenderen Sinne die Abschaffung des Strafrechts fordert.
*Die [http://de.wikipedia.org/wiki/Abolitionismus_%28Kriminologie%29 deutschsprachige Wikipedia versteht unter Abolitionismus] in einem kriminalsoziologischen Sinne "einen theoretischen Ansatz, der den Verzicht auf die totale Institution des Gefängnisses bzw. in einem noch umfassenderen Sinne die Abschaffung des Strafrechts fordert" und erläutert: "Die kriminalsoziologischen Abolitionisten sind grundsätzlich der Meinung, dass der Staat nicht das richtige Organ sein kann, um die Art und Weise der Bestrafung festzusetzen. Ihrer Ansicht nach sollten das nähere Umfeld eines Täters oder eines Opfers die Möglichkeit haben, eine geeignete Reaktion festzusetzen. Bedeutende Vertreter des kriminologischen Abolitionismus sind Nils Christie, Thomas Mathiesen, Herman Bianchi und Louk Hulsman. Abolitionistische Organisationen sind etwa das Anarchist Black Cross."


Die kriminalsoziologischen Abolitionisten sind grundsätzlich der Meinung, dass der Staat nicht das richtige Organ sein kann, um die Art und Weise der Bestrafung festzusetzen. Ihrer Ansicht nach sollten das nähere Umfeld eines Täters oder eines Opfers die Möglichkeit haben, eine geeignete Reaktion festzusetzen.
*Man kann den Begriff auch als Sammelbezeichnung sehen für erstens bestimmte (historische) Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwänge wie z.B. der Sklaverei oder der [[Todesstrafe]], zweitens eine kriminalpolitische Bestrebung zur Abschaffung der Gefängnisse, bzw. des gesamten Strafrechtssystems, und drittens eine theoretische Perspektive der Delegitimierung von Strafbegründungen, Strafpraktiken und Strafrechtssystemen.
 
Bedeutende Vertreter des kriminologischen Abolitionismus sind Nils Christie, Thomas Mathiesen, Herman Bianchi und Louk Hulsman. Abolitionistische Organisationen sind etwa das Anarchist Black Cross.


Als Abolitionisten bezeichneten sich im 19. Jahrhundert die Befürworter einer Abschaffung der Sklaverei und des Sklavenhandels (USA, Großbritannien), aber auch die KämpferInnen gegen die rechtliche Repression gegenüber Prostituierten (Großbritannien, Deutschland). Schließlich bezeichnen sich die Befürworter der Abschaffung der Todesstrafe als Abolitionisten. In der Gegenwart kommen diejenigen AbolitionistInnen hinzu, die sich für die Abschaffung der Gefängnisse und der Freiheitsstrafe, bzw. in ihrer radikaleren Ausformung für die Abschaffung des gesamten Systems von Strafrecht, Strafjustiz und Strafvollzug engagieren. Deshalb bezeichnet der Begriff heute auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf eine  Neudefinition von "Kriminalität" und auf alternative Formen der Konfliktregelung etwa im Sinne von restorative justice abzielt. Dieser straftheoretische und kriminalpolitische Abolitionismus denkt nicht in den Kategorien des Strafrechts, also von Täter und Opfer, von Schuld und Strafe usw., sondern denkt kritisch-analysierend über diese Kategorien und über die Folgen von deren Anwendung in der Strafrechtspraxis nach.
Als Abolitionisten bezeichneten sich im 19. Jahrhundert die Befürworter einer Abschaffung der Sklaverei und des Sklavenhandels (USA, Großbritannien), aber auch die KämpferInnen gegen die rechtliche Repression gegenüber Prostituierten (Großbritannien, Deutschland). Schließlich bezeichnen sich die Befürworter der Abschaffung der Todesstrafe als Abolitionisten. In der Gegenwart kommen diejenigen AbolitionistInnen hinzu, die sich für die Abschaffung der Gefängnisse und der Freiheitsstrafe, bzw. in ihrer radikaleren Ausformung für die Abschaffung des gesamten Systems von Strafrecht, Strafjustiz und Strafvollzug engagieren. Deshalb bezeichnet der Begriff heute auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf eine  Neudefinition von "Kriminalität" und auf alternative Formen der Konfliktregelung etwa im Sinne von restorative justice abzielt. Dieser straftheoretische und kriminalpolitische Abolitionismus denkt nicht in den Kategorien des Strafrechts, also von Täter und Opfer, von Schuld und Strafe usw., sondern denkt kritisch-analysierend über diese Kategorien und über die Folgen von deren Anwendung in der Strafrechtspraxis nach.
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