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== Begriff == | == Begriff == | ||
Der Begriff geht auf das lateinische Verb abolere (-evi, -itum) zurück, das soviel heißt wie "vollständig abschaffen, beseitigen". Schon im Imperium Romanum gab es den Rechtsbegriff der "abolitio" (vgl. in der deutschen Rechtssprache den Begriff der [[Abolition]]). | Der Begriff geht auf das lateinische Verb abolere (-evi, -itum) zurück, das soviel heißt wie "vollständig abschaffen, beseitigen". Schon im Imperium Romanum gab es den Rechtsbegriff der "abolitio" (vgl. in der deutschen Rechtssprache den Begriff der [[Abolition]]). | ||