Justiz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Begriff und Aufgaben der Justiz ==
== Begriff und Aufgaben der Justiz ==
Hauptaufgabe der Justiz ist die Rechtsprechung. Rechtsprechung wird definiert als Entscheidung in Angelegenheiten der Rechtsanwendung durch einen unbeteiligten Dritten unter notwendig besonderen Richtigkeitsgarantien. (Schilken, 2007, 28)
Hauptaufgabe der Justiz ist die Rechtsprechung. Rechtsprechung wird definiert als Entscheidung in Angelegenheiten der Rechtsanwendung durch einen unbeteiligten Dritten unter notwendig besonderen Richtigkeitsgarantien. (Schilken, 2007, 28)
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Der Bürger hat auch einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, um das Recht in angemessener Frist bestmöglich verwirklichen zu können. (BVerfGE 35, 348, 361)  
Der Bürger hat auch einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, um das Recht in angemessener Frist bestmöglich verwirklichen zu können. (BVerfGE 35, 348, 361)  
Der Einzelne hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren. (BVerfGE 26, 66, 71) Zum Recht auf ein faires Verfahren gehört nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts vor allem, dass die rechtsprechende Gewalt den Beteiligten nicht lediglich als Objekt des Verfahrens behandelt, sondern ihm eine selbständige Einflussnahme einräumt, um prozessuale Rechte wahrnehmen und Übergriffe von staatlicher Seite oder anderen Verfahrensbeteiligten abwenden zu können. (BVerfGE 46, 202, 210)
Der Einzelne hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren. (BVerfGE 26, 66, 71) Zum Recht auf ein faires Verfahren gehört nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts vor allem, dass die rechtsprechende Gewalt den Beteiligten nicht lediglich als Objekt des Verfahrens behandelt, sondern ihm eine selbständige Einflussnahme einräumt, um prozessuale Rechte wahrnehmen und Übergriffe von staatlicher Seite oder anderen Verfahrensbeteiligten abwenden zu können. (BVerfGE 46, 202, 210)
Um mehr Bürgern den Zugang zur Justiz zu ermöglichen, bieten Regierungen inzwischen auch Internet-Informationen an (vgl. für Nordrhein-Westfalen: NRW-Justiz 2011).


== Kriminologie und Justiz ==
== Kriminologie und Justiz ==
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== Quellenverzeichnis: ==
== Literatur ==
 
=== Literatur ===
:a) Albrecht, Peter-Alexis: ''Kriminologie. Eine Grundlegung zum Strafrecht.'' 4. Auflage. München: C. H. Beck 2010.
:a) Albrecht, Peter-Alexis: ''Kriminologie. Eine Grundlegung zum Strafrecht.'' 4. Auflage. München: C. H. Beck 2010.
:b) Benjamin, Hilde: ''Liebknecht. Zum Wesen und zu Erscheinungen der Klassenjustiz.'' Potsdam: Akademie für Rechts- und Staatswissenschaft der DDR 1976.
:b) Benjamin, Hilde: ''Liebknecht. Zum Wesen und zu Erscheinungen der Klassenjustiz.'' Potsdam: Akademie für Rechts- und Staatswissenschaft der DDR 1976.
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:i) Weinberger, Ota: ''Neo-Institutionalismus versus Systemtheorie. Ein Streit um die philosophischen Grundlagen der Rechtstheorie und Rechtssoziologie''. In Merz-Benz, Peter-Ulrich; Wagner, Gerhard [Hrsg.]: ''Die Logik der Systeme. Zur Kritik der systemtheoretischen Soziologie Niklas Luhmanns''. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft 2000.
:i) Weinberger, Ota: ''Neo-Institutionalismus versus Systemtheorie. Ein Streit um die philosophischen Grundlagen der Rechtstheorie und Rechtssoziologie''. In Merz-Benz, Peter-Ulrich; Wagner, Gerhard [Hrsg.]: ''Die Logik der Systeme. Zur Kritik der systemtheoretischen Soziologie Niklas Luhmanns''. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft 2000.


=== Webquellen ===
== Weblinks ==
:http://www.bpb.de/wissen/HN52DL,0,0,Justizgewaehrungsanspruch.html
*Judiciary, in: en.wikipedia [[http://en.wikipedia.org/wiki/Judiciary]]
*NRW-Justiz (2011) Wege zur Justiz [[http://www.justiz.nrw.de/BS/wege_justiz/index.php#2]]
*http://www.bpb.de/wissen/HN52DL,0,0,Justizgewaehrungsanspruch.html


=== Urteile ===
== Urteile ==
:a) BVerfGE 22, 49
:a) BVerfGE 22, 49
:b) BVerfGE 26, 66
:b) BVerfGE 26, 66
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