Verbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

611 Bytes hinzugefügt ,  23:00, 28. Nov. 2010
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Verbrechen''' ist eine besonders schwere Straftat. Ganz besonders schswere Straftaten werden auch als Kapitalverbrechen bezeichnet (von lat. caput = Haupt; weil früher mit dem Tode bestraft).  
Ein '''Verbrechen''' ist eine besonders schwere Straftat. Ganz besonders schwere Straftaten werden auch als Kapitalverbrechen bezeichnet (von lat. caput = Haupt; weil früher mit dem Tode bestraft). Etymologie: verbrechen (mhd. verbrechen, ahd. farbrechan, eigentlich wie „zerbrechen“ ein verstärktes „brechen“ mit der Bed. >zerstören, vernichten<. In der Rechtssprache sprach man zunächst vom Brechen des Friedens, eines Eides oder Gesetzes gebraucht; seit dem 18. Jh. dann nur noch mit allgemeinem Objekt im Sinne von "etwas verbrechen". Scherzhafte Übertragungen wie "ein Gedicht verbrechen" sind ganz jung. Substantive "Verbrechen" und "Verbrecher" seit dem 17. Jh. - beide Wörter wurden früher auch bei leichten Übertretungen benutzt. Erst später wurden sie für schwere Delikte reserviert.


Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. In § 12 Absatz 1 StGB gibt es eine Legaldefinition des Verbrechens, die lautet:
Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. In § 12 Absatz 1 StGB gibt es eine Legaldefinition des Verbrechens, die lautet:
31.738

Bearbeitungen