Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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== Strafrechtliches, kriminalpolitisches und kriminologisches Werk ==
== Strafrechtliches, kriminalpolitisches und kriminologisches Werk ==
[[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]]
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Gustav Radbruch wird heute vorwiegend als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu  beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, seine Ideen zu einer möglichen "Überwindung des Strafrechts" überhaupt sowie seine Ansätze zur Begründung einer "historischen Kriminologie" Beachtung.  
Gustav Radbruch wird heute vorwiegend als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu  beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sein leangfristiges Ziel war es, die [[Vergeltung]]sstrafe abzuschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er sprach sich deshalb gegen die [[Todesstrafe]] und das [[Zuchthaus]] aus. Die [[Resozialisierung]] wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt.
 
Darüber hinaus verdienen insbesondere sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, seine Ideen zu einer möglichen "Überwindung des Strafrechts" überhaupt sowie seine Ansätze zur Begründung einer "historischen Kriminologie" Beachtung.  
=== Rechtsphilosophische und methodologische Grundlagen ===
=== Rechtsphilosophische und methodologische Grundlagen ===
Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem südwestdeutschen Neukantianismus und ist in ihren methodologischen Grundlagen den Schriften der Neukantianer Heinrich Rickert, Emil Lask und [[Max Weber]] verpflichtet. Dementsprechend ist ihr Ausgangspunkt die Annahme einer kategorialen Kluft zwischen Sein und Sollen: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden. Wer dies zu können glaubt, unterliegt den Neukantianern zufolge dem sogenannten naturalistischen Trugschluss. Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen: "Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise
Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem südwestdeutschen Neukantianismus und ist in ihren methodologischen Grundlagen den Schriften der Neukantianer Heinrich Rickert, Emil Lask und [[Max Weber]] verpflichtet. Dementsprechend ist ihr Ausgangspunkt die Annahme einer kategorialen Kluft zwischen Sein und Sollen: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden. Wer dies zu können glaubt, unterliegt den Neukantianern zufolge dem sogenannten naturalistischen Trugschluss. Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen: "Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise
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=== "Geschichte des Verbrechens: Versuch einer historischen Kriminologie" ===
=== "Geschichte des Verbrechens: Versuch einer historischen Kriminologie" ===


== Werke ==
== Werke ==
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