Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Radbruch war Mitglied der SPD und für diese von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Ein Antrag von Radbruch und 54 Mitgliedern der SPD-Fraktion auf die Reform des Abtreibungsrechts im Sinne einer Fristenlösung fand 1920 keine Mehrheit, war aber gewissermaßen das Vorbild für die Jahrzehnte später erfolgte Reform.
Radbruch war Mitglied der SPD und für diese von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Ein Antrag von Radbruch und 54 Mitgliedern der SPD-Fraktion auf die Reform des Abtreibungsrechts im Sinne einer Fristenlösung fand 1920 keine Mehrheit, war aber gewissermaßen das Vorbild für die Jahrzehnte später erfolgte Reform.


Zweimal war Radbruch Justizminister: von Oktober 1921 bis November 1922 (Kabinett Wirth) und von August bis November 1923 (Kabinett Stresemann). Bemerkenswert waren einerseits der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs (1922) und andererseits die durch die Ermordung Rathenaus veranlasste Ausarbeitung des "Gesetzes zum Schutze der Republik" (Republikschutzgesetz; 1922).
Zweimal war Radbruch Justizminister: von Oktober 1921 bis November 1922 (Kabinett Wirth) und von August bis November 1923 (Kabinett Stresemann). Bemerkenswert waren einerseits der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs (1922; "E1922") und andererseits die durch die Ermordung Rathenaus veranlasste Ausarbeitung des "Gesetzes zum Schutze der Republik" (Republikschutzgesetz; 1922).


Radbruch wollte die [[Vergeltung]]sstrafe abschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er war deshalb gegen die [[Todesstrafe]] und das [[Zuchthaus]]. Die [[Resozialisierung]] wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt. In der Weimarer Republik wurde der Entwurf nur eingeschränkt umgesetzt, er gewann dann aber für die Strafrechtsentwicklung der jungen Bundesrepublik an Bedeutung. Eine dritte Minister-Berufung lehnte Radbruch ab. Er folgte 1925 einem Ruf nach Heidelberg, wo zu seinen StudentInnen neben [[Anne-Eva Brauneck]], die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht wurde und [[Helga Einsele]], spätere Leiterin der Frauenhaftanstalt Frankfurt-Preungesheim, gehörten.
Eine dritte Minister-Berufung lehnte Radbruch ab. Er folgte 1925 einem Ruf nach Heidelberg, wo zu seinen StudentInnen neben [[Anne-Eva Brauneck]], die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht wurde und [[Helga Einsele]], spätere Leiterin der Frauenhaftanstalt Frankfurt-Preungesheim, gehörten.


Am 8. Mai 1933 wurde Radbruch als erster deutscher Professor aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Staatsdienst entlassen.
Am 8. Mai 1933 wurde Radbruch als erster deutscher Professor aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Staatsdienst entlassen.
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