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Auch sie dürfen pauschal die Aussage verweigern, ohne dies weiter begründen zu müssen. | Auch sie dürfen pauschal die Aussage verweigern, ohne dies weiter begründen zu müssen. | ||
Es wird zwischen dem Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen nach [http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html § 52 StPO | Es wird zwischen dem Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen nach [http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html § 52 StPO] und dem Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen/sachlichen Gründen nach [http://dejure.org/gesetze/StPO/53.html § 53 StPOff ] unterschieden. | ||
Diese Rechte existieren dem entsprechend auch in der [[Zivilprozeßordnung]] in Form der [http://dejure.org/gesetze/ZPO/383.html §§ 383 ] und [http://dejure.org/gesetze/ZPO/384.html 384] ZPO | Diese Rechte existieren dem entsprechend auch in der [[Zivilprozeßordnung]] in Form der [http://dejure.org/gesetze/ZPO/383.html §§ 383 ] und [http://dejure.org/gesetze/ZPO/384.html 384] ZPO |
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