Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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'''gradlinig Verwandte''':
'''gradlinig Verwandten''':
Gradlinig verwandt sind direkte Abkömmlinge bzw. Voreltern. Auf den Grad der Verwandtschaft kommt es nicht an. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht also zugunsten von: Urgroßeltern, Großeltern, Eltern,  
Gradlinig verwandt sind direkte Abkömmlinge bzw. Voreltern. Auf den Grad der Verwandtschaft kommt es nicht an. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht also zugunsten von: Urgroßeltern, Großeltern, Eltern,  
ehelichen und nichtehelichen Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern usw.
ehelichen und nichtehelichen Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern usw.




'''bis zum dritten Grad in der Seitenlinie Verwandte''':
'''bis zum dritten Grad in der Seitenlinie Verwandten''':


Es betrifft also:
Es betrifft also:
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'''gradlinig oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerte''':
'''gradlinig oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerten''':


Verschwägert sind die Verwandten eines Ehegaten mit dem anderen Ehegatten (und umgekehrt). Auch hier kommt es nur auf die Gültigkeit der Ehe an, nicht darauf, ob sie noch besteht.
Verschwägert sind die Verwandten eines Ehegaten mit dem anderen Ehegatten (und umgekehrt). Auch hier kommt es nur auf die Gültigkeit der Ehe an, nicht darauf, ob sie noch besteht.
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