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'''gradlinig | '''gradlinig Verwandten''': | ||
Gradlinig verwandt sind direkte Abkömmlinge bzw. Voreltern. Auf den Grad der Verwandtschaft kommt es nicht an. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht also zugunsten von: Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, | Gradlinig verwandt sind direkte Abkömmlinge bzw. Voreltern. Auf den Grad der Verwandtschaft kommt es nicht an. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht also zugunsten von: Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, | ||
ehelichen und nichtehelichen Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern usw. | ehelichen und nichtehelichen Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern usw. | ||
'''bis zum dritten Grad in der Seitenlinie | '''bis zum dritten Grad in der Seitenlinie Verwandten''': | ||
Es betrifft also: | Es betrifft also: | ||
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'''gradlinig oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad | '''gradlinig oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerten''': | ||
Verschwägert sind die Verwandten eines Ehegaten mit dem anderen Ehegatten (und umgekehrt). Auch hier kommt es nur auf die Gültigkeit der Ehe an, nicht darauf, ob sie noch besteht. | Verschwägert sind die Verwandten eines Ehegaten mit dem anderen Ehegatten (und umgekehrt). Auch hier kommt es nur auf die Gültigkeit der Ehe an, nicht darauf, ob sie noch besteht. |
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