Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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''grundsätzlich keine Offenbarung duldender Vertrauensverhältnisse angesehen. Die betreffenden Berufsvertreter können ihre'' ''Tätigkeit nur dann wahrnehmen, wenn sie den Klienten,''
''grundsätzlich keine Offenbarung duldender Vertrauensverhältnisse angesehen. Die betreffenden Berufsvertreter können ihre'' ''Tätigkeit nur dann wahrnehmen, wenn sie den Klienten,''
''Mandanten bzw. Patienten die Gewähr geben können, dass das, was ihnen in ihrer beruflichen''
''Mandanten bzw. Patienten die Gewähr geben können, dass das, was ihnen in ihrer beruflichen''
''Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, nicht gerichtlich abrufbar bzw. verwertbar ist''.(2)
''Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, nicht gerichtlich abrufbar bzw. verwertbar ist''.(8)


Das Anvertrauen von Geheimnissen muss aus Sicht der Mitteilungsempfänger berufstypisch sein. (3)
Das Anvertrauen von Geheimnissen muss aus Sicht der Mitteilungsempfänger berufstypisch sein. (9)




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