Wirtschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bekämpfung und Prävention ==
== Bekämpfung und Prävention ==
Die staatliche Verfolgung obliegt arbeitsorganisatorisch den speziellen Wirtschaftsstrafkammern der Gerichte. Für die  Ermittlungen umfangreicherer Wirtschaftsdelikte sind die Schwerpunktdezernate und –abteilungen der Staatsanwaltschaften zuständig. Die Polizeibehörden der Länder und das Bundeskriminalamtes halten ebenfalls Fach- und Sondereinheiten vor. Die mit den Ermittlungen betrauten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften und [[Polizei]] verfügen in der Regel über Spezialkenntnisse des Wirtschaftsrechts und werden von Wirtschaftsinspizienten und kaufmännisch geschulten Mitarbeitern unterstützt. Konzepte der bundesweiten Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sehen eine verstärkte behördenübergreifende Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen wie z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Arbeitsämter, Hauptzollämter, Finanzämter und weitere Aufsichtsämter unter Mitwirkung nichtstaatlicher Akteure wie beispielsweise der Task Force's der Krankenkassen und der Gesellschaft gegen Unlauteren Wettbewerb (GVU) vor. Jedoch sind die Wirkungsmöglichkeiten der staatlichen Instanzen und ihrer rechtlicher Initiativen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und damit zu einem nachhaltigen Schutz eines wirtschaftlichen Systemvertrauens und einer freien Wettbewerbswirtschaft trotz ihres stetigen Ausbaus begrenzt. Immer mehr Handels- und Konsumgüterunternehmen ergreifen flankierende Maßnahmen für eine effektivere Prävention wirtschaftskriminellen Handelns mit dem Ziel einer selbstbindenden Steuerung wirtschaftlicher Aktivitäten zum Schutz kollektiver Güter „von unten her“ (vgl. Löhr 2005). Dabei erzielen nachgenannte Maßnahmen neben präventiven auch repressive Effekte.
Die staatliche Verfolgung obliegt arbeitsorganisatorisch den speziellen Wirtschaftsstrafkammern der Gerichte. Für die  Ermittlungen umfangreicherer Wirtschaftsdelikte sind die Schwerpunktdezernate und –abteilungen der Staatsanwaltschaften zuständig. Die Polizeibehörden der Länder und das Bundeskriminalamt halten ebenfalls Fach- und Sondereinheiten vor. Die mit den Ermittlungen betrauten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften und [[Polizei]] verfügen in der Regel über Spezialkenntnisse des Wirtschaftsrechts und werden von Wirtschaftsinspizienten und kaufmännisch geschulten Mitarbeitern unterstützt. Konzepte der bundesweiten Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sehen eine verstärkte behördenübergreifende Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen wie z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften, Arbeitsämter, Hauptzollämter, Finanzämter und weitere Aufsichtsämter unter Mitwirkung nichtstaatlicher Akteure wie beispielsweise der Task Force's der Krankenkassen und der Gesellschaft gegen Unlauteren Wettbewerb (GVU) vor. Jedoch sind die Wirkungsmöglichkeiten der staatlichen Instanzen und ihrer rechtlichen Initiativen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und damit zu einem nachhaltigen Schutz eines wirtschaftlichen Systemvertrauens und einer freien Wettbewerbswirtschaft trotz ihres stetigen Ausbaus begrenzt. Immer mehr Unternehmen ergreifen flankierende Maßnahmen für eine effektivere Prävention wirtschaftskriminellen Handelns mit dem Ziel einer selbstbindenden Steuerung wirtschaftlicher Aktivitäten zum Schutz kollektiver Güter „von unten her“ (vgl. Löhr 2005). Dabei erzielen nachgenannte Maßnahmen neben präventiven auch repressive Effekte.


'''[[Ombudsmann]]'''  
'''[[Ombudsmann]]'''  
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'''[[Anti-Fraud-Management-Konzepte]]'''
'''[[Anti-Fraud-Management-Konzepte]]'''
haben das Ziel der Identifikation und Analyse von Risiken sowie die Ableitung von (Optimierungs)Maßnahmen für die Organisation und das operative Tagesgeschäft z. B. durch Ethische Kodizes, Policies & Procedures und Sensibilisierungsmaßnahmen.
haben das Ziel der Identifikation und Analyse von Risiken sowie die Ableitung von (Optimierungs-) Maßnahmen für die Organisation und das operative Tagesgeschäft, z. B. durch Ethische Kodizes, Policies & Procedures und Sensibilisierungsmaßnahmen.


==Links==
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