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Wirtschaftskriminalität wird häufig als [[White Collar Crime]] (Weiße-Kragen-Kriminalität) bezeichnet. Dieser Begriff geht auf [[Edwin H. Sutherland]] zurück, der ihn 1939 | Wirtschaftskriminalität wird häufig als [[White Collar Crime]] (Weiße-Kragen-Kriminalität) bezeichnet. Dieser Begriff geht auf [[Edwin H. Sutherland]] zurück, der ihn 1939 zuerst verwandte. | ||
Eine grundlegende juristische Bestimmung von Wirtschaftskriminalität erfolgt über den § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Sie folgt arbeitsorganisatorischen Kriterien und soll sicherstellen, dass Straftaten dieser Zuordnung von speziellen Wirtschaftsstrafkammern der Gerichte bearbeitet werden. Eine weitere juristische Bestimmung erfolgt im 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG), wobei die deliktische Zuordnung von Wirtschaftskriminalität Differenzen zu den vom § 74 c GVG erfassten Straftatbeständen aufweist. | Eine grundlegende juristische Bestimmung von Wirtschaftskriminalität erfolgt über den § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Sie folgt arbeitsorganisatorischen Kriterien und soll sicherstellen, dass Straftaten dieser Zuordnung von speziellen Wirtschaftsstrafkammern der Gerichte bearbeitet werden. Eine weitere juristische Bestimmung erfolgt im 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG), wobei die deliktische Zuordnung von Wirtschaftskriminalität Differenzen zu den vom § 74 c GVG erfassten Straftatbeständen aufweist. |
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