Dunkelfeld: Unterschied zwischen den Versionen

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=====Die teilnehmende Beobachtung=====
=====Die teilnehmende Beobachtung=====
Dies ist die im Vorfeld geplante Beobachtung des Verhaltens von Personen in deren natürlicher Umgebung durch einen Beobachter, der an der Interaktion teilnimmt und von den anderen Personen als ein Teil ihres Handlungsfeldes angesehen wird. (vgl. Friedrichs, 1973, nach Müller 1978) Als Beispiele für diese Vorgehensweise könne u.a. genannt werden: Humphrey (1973) der als vermeintlich homosexueller „Aufpasser“ sexuelle Begegnungen in öffentlichen Toiletten beschrieb; Haferkamp (1975) der Mitarbeiter in Gruppen von Ladendieben, Drogenabhängigen und Rockern einschleusen konnte; Kürzinger (1978) der Verkleidet als Polizist beobachten wollte, wie sich der Prozess der Anzeigeerstattung in der Praxis abspielte; Schwind/ Fetchenhauer (1998) haben zusammen mit Studenten Kaffeefahrten auf kriminelle Praktiken hin überprüft.
Dies ist die im Vorfeld geplante Beobachtung des Verhaltens von Personen in deren natürlicher Umgebung durch einen Beobachter, der an der Interaktion teilnimmt und von den anderen Personen als ein Teil ihres Handlungsfeldes angesehen wird. (vgl. Friedrichs, 1973, nach Müller 1978) Als Beispiele für diese Vorgehensweise könne u.a. genannt werden: Humphrey (1973) der als vermeintlich homosexueller „Aufpasser“ sexuelle Begegnungen in öffentlichen Toiletten beschrieb; Haferkamp (1975) der Mitarbeiter in Gruppen von Ladendieben, Drogenabhängigen und Rockern einschleusen konnte; Kürzinger (1978) der Verkleidet als Polizist beobachten wollte, wie sich der Prozess der Anzeigeerstattung in der Praxis abspielte; Schwind/ Fetchenhauer (1998) haben zusammen mit Studenten Kaffeefahrten auf kriminelle Praktiken hin überprüft.
Die Kritik an teilnehmenden Beobachtungen beinhaltet sowohl die fehlende Option zur Verallgemeinerung der Ergebnisse, da sich diese nur auf eine kleine Gruppe beziehen, aber auch die praktischen Probleme, welche im Zusammenhang mit dem „verdeckten“ Beobachten stehen. Metzger- Prediger (1974) weist darüber hinaus darauf hin, dass sich der Wissenschaftler bei diesem Vorgehen, hinsichtlich seiner ethisch/ moralischen Verantwortung, 3 Fach schuldig macht, da er 1. dem Opfer nicht beisteht, 2. seinem Beobachtungsobjekt eine möglicherweise immense Strafe nicht erspart und 3. sich selbst gegenüber Schuldig macht, was seine eigene strafrechtliche Verantwortung betrifft. (Schwindt, 2001)
Die Kritik an teilnehmenden Beobachtungen beinhaltet sowohl die fehlende Option zur Verallgemeinerung der Ergebnisse, da sich diese nur auf eine kleine Gruppe beziehen, aber auch die praktischen Probleme, welche im Zusammenhang mit dem „verdeckten“ Beobachten stehen. Metzger- Prediger (1974) weist darüber hinaus darauf hin, dass sich der Wissenschaftler bei diesem Vorgehen, hinsichtlich seiner ethisch/ moralischen Verantwortung, dreifach schuldig macht, da er 1. dem Opfer nicht beisteht, 2. seinem Beobachtungsobjekt eine möglicherweise immense Strafe nicht erspart und 3. sich selbst gegenüber Schuldig macht, was seine eigene strafrechtliche Verantwortung betrifft. (Schwindt, 2001)


=====Befragung=====
=====Befragung=====
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