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*Führungsaufsicht (§68ff. <nowiki>StGB</nowiki>) | *Führungsaufsicht (§68ff. <nowiki>StGB</nowiki>) | ||
== Entstehungsgeschichte == | === Entstehungsgeschichte === | ||
Die Wurzeln der Institution "Maßregeln der Besserung und Sicherung" reichen (zumindest) zurück bis zum Marburger Programm und zur Idee der schuldunabhängigen Sicherung der Gesellschaft vor weiteren Taten gefährlicher und unverbesserlicher Täter (von Liszt, 1883: 38, zitiert nach Schewe, 1999: 3). Während v. Liszt die Strafe überhaupt zugunsten der Maßregeln aufgeben wollte, setzte sich dann als Kompromiss die Idee des Nebeneinanders von Strafen und Maßregeln (Carl Stooss) durch. Stooss sah die Strafe als schuldabhängig, wollte aber auch bei schuldunfähigen gefährlichen Tätern eine sichernde Sanktion ermöglichen. Deshalb baute er in seinen Vorentwurf des allgemeinen Teils des schweizerischen Strafrechts erstmalig sichernde Maßnahmen in das vorhandene Strafrecht ein. | Die Wurzeln der Institution "Maßregeln der Besserung und Sicherung" reichen (zumindest) zurück bis zum Marburger Programm und zur Idee der schuldunabhängigen Sicherung der Gesellschaft vor weiteren Taten gefährlicher und unverbesserlicher Täter (von Liszt, 1883: 38, zitiert nach Schewe, 1999: 3). Während v. Liszt die Strafe überhaupt zugunsten der Maßregeln aufgeben wollte, setzte sich dann als Kompromiss die Idee des Nebeneinanders von Strafen und Maßregeln (Carl Stooss) durch. Stooss sah die Strafe als schuldabhängig, wollte aber auch bei schuldunfähigen gefährlichen Tätern eine sichernde Sanktion ermöglichen. Deshalb baute er in seinen Vorentwurf des allgemeinen Teils des schweizerischen Strafrechts erstmalig sichernde Maßnahmen in das vorhandene Strafrecht ein. | ||
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Erst im Rahmen der Strafrechtsreform von 1969 erfuhr das Maßregelrecht in der BRD eine erste größere Umgestaltung. Hier wurden die Begriffe dann umgestellt und der Besserungsgedanke rückte in den Vordergrund. Das System der Zweispurigkeit wurde dabei nicht mehr in Frage gestellt. Das Gesetz wurde an die neueren rechts- und kriminalpolitischen Entwicklungen angepasst. So ist beispielsweise das Arbeitshaus endgültig abgeschafft, das mit dem Grundgesetz eingeführte Verhältnismäßigkeitsprinzip gestärkt, und die Führungsaufsicht neu gestaltet worden. (vgl. Meier, 2001: 219) | Erst im Rahmen der Strafrechtsreform von 1969 erfuhr das Maßregelrecht in der BRD eine erste größere Umgestaltung. Hier wurden die Begriffe dann umgestellt und der Besserungsgedanke rückte in den Vordergrund. Das System der Zweispurigkeit wurde dabei nicht mehr in Frage gestellt. Das Gesetz wurde an die neueren rechts- und kriminalpolitischen Entwicklungen angepasst. So ist beispielsweise das Arbeitshaus endgültig abgeschafft, das mit dem Grundgesetz eingeführte Verhältnismäßigkeitsprinzip gestärkt, und die Führungsaufsicht neu gestaltet worden. (vgl. Meier, 2001: 219) | ||
== | === Grundlagen === | ||
=== | === Strafe und Maßregel === | ||
Während Strafen als Reaktion auf vergangene Handlungen gedacht sind, sollen Maßregeln der Besserung und Sicherung künftige Gefährlichkeit verhindern. Letztere sind somit kriminalpräventive Institutionen. (Siehe Grundbegriff [[Prävention]]) | |||
===Verhältnismäßigkeit=== | |||
Bevor eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet werden kann, muss zuvor eine eingehende Prüfung der Verhältnismäßigkeit stattgefunden haben. Nach § 62 StGB darf die Massregel weder zur Bedeutung der vom Täter begangenen Tat, noch zum Grad der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit außer Verhältnis stehen. | |||
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Bevor eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet werden kann, muss zuvor eine eingehende Prüfung der Verhältnismäßigkeit stattgefunden haben. | |||
§ 62 | |||
===Gefährlichkeitsprognose=== | |||
Weiterhin setzen alle Maßregeln eine [[Prognose]] der Gefährlichkeit voraus, die in ihren Bezugspunkten jedoch variiert. Für die sechs Maßregeln zeigt der Gesetzestext kein einheitliches Bild, was die rechtlichen Vorraussetzungen und die Anwendungspraxis betrifft. | |||
== Freiheitsentziehende Maßregeln == | == Freiheitsentziehende Maßregeln == |
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