Anzeigeverhalten: Unterschied zwischen den Versionen

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==Begriffsbestimmung==
==Begriffsbestimmung==
* In der Kriminalistik gehört der Begriff des Anzeigeverhaltens zum [[Diensthundewesen]] und bezeichnet die Reaktion, die ein Hund ausführt, um anzuzeigen, wo sich etwas Gesuchtes befindet (Personen-, Drogen-, Sprengstoff-, Leichensuche etc.).
* In der [[Viktimologie]] bezeichnet das Wort Anzeigeverhalten die unterschiedliche Häufigkeit, mit der Personengruppen selbst erlittene oder beobachtete Viktimisierungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft melden. Das Anzeigeverhalten ist abhängig von den


In der [[Viktimologie]] bezeichnet das Wort Anzeigeverhalten ist die unterschiedliche Häufigkeit, mit der Personengruppen selbst erlittene oder beobachtete Viktimisierungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft melden. Das Anzeigeverhalten ist abhängig von den
* gesellschaftlichen Rahmenbedingungen,
* gesellschaftlichen Rahmenbedingungen,
* Eigenschaften und Einstellungen des Opfers,
* Eigenschaften und Einstellungen des Opfers,
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Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten werden aus Statistiken, Studien und [[Opferbefragungen]] gewonnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses Verständnis von Anzeigeverhalten.
Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten werden aus Statistiken, Studien und [[Opferbefragungen]] gewonnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses Verständnis von Anzeigeverhalten.


Anzeigeverhalten als Begriff aus dem [[Diensthundewesen]]
 
Anzeigeverhalten ist die Reaktion, die ein Hund ausführt, um anzuzeigen, wo sich ein versteckter Gegenstand befindet. Die Suche von Gegenständen oder Personen mittels Diensthunden ist Bestandteil polizeilicher Arbeit (Personen-, Drogen-, Sprengstoff-, Leichensuche etc.).
==Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige==
==Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige==
Jeder Bürger kann einen Sachverhalt, der seiner Einschätzung nach einen Straftatbestand erfüllt mündlich oder schriftlich (auch anonym) an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörden]] (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen (§ 163 StPO).
Jeder Bürger kann einen Sachverhalt, der seiner Einschätzung nach einen Straftatbestand erfüllt mündlich oder schriftlich (auch anonym) an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörden]] (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen (§ 163 StPO).
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