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==Begriffsbestimmung== | ==Begriffsbestimmung== | ||
* In der Kriminalistik gehört der Begriff des Anzeigeverhaltens zum [[Diensthundewesen]] und bezeichnet die Reaktion, die ein Hund ausführt, um anzuzeigen, wo sich etwas Gesuchtes befindet (Personen-, Drogen-, Sprengstoff-, Leichensuche etc.). | |||
* In der [[Viktimologie]] bezeichnet das Wort Anzeigeverhalten die unterschiedliche Häufigkeit, mit der Personengruppen selbst erlittene oder beobachtete Viktimisierungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft melden. Das Anzeigeverhalten ist abhängig von den | |||
* gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, | * gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, | ||
* Eigenschaften und Einstellungen des Opfers, | * Eigenschaften und Einstellungen des Opfers, | ||
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Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten werden aus Statistiken, Studien und [[Opferbefragungen]] gewonnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses Verständnis von Anzeigeverhalten. | Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten werden aus Statistiken, Studien und [[Opferbefragungen]] gewonnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses Verständnis von Anzeigeverhalten. | ||
==Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige== | ==Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige== | ||
Jeder Bürger kann einen Sachverhalt, der seiner Einschätzung nach einen Straftatbestand erfüllt mündlich oder schriftlich (auch anonym) an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörden]] (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen (§ 163 StPO). | Jeder Bürger kann einen Sachverhalt, der seiner Einschätzung nach einen Straftatbestand erfüllt mündlich oder schriftlich (auch anonym) an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörden]] (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen (§ 163 StPO). |