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==Begriffsbestimmung== | ==Begriffsbestimmung== | ||
In der [[Viktimologie]] bezeichnet das Wort Anzeigeverhalten ist die unterschiedliche Häufigkeit, mit der Personengruppen selbst erlittene oder beobachtete Viktimisierungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft melden. Das Anzeigeverhalten ist abhängig von den | |||
Anzeigeverhalten ist die | |||
* gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, | * gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, | ||
* Eigenschaften und Einstellungen des Opfers, | * Eigenschaften und Einstellungen des Opfers, | ||
* Eigenschaften und Umständen der Deliktsituation sowie | * Eigenschaften und Umständen der Deliktsituation sowie | ||
* Eigenschaften des Täters. | * den Eigenschaften des Täters | ||
* der Täter-Opfer-Beziehung. | |||
Das Anzeigeverhalten der Bevölkerung ist einer der Einflussfaktoren auf die Entwicklung der [[PKS]]-Zahlen und damit entscheidend für die [[Hellfeld | Hell]]-[[Dunkelfeld]]relation. | Das Anzeigeverhalten der Bevölkerung ist einer der Einflussfaktoren auf die Entwicklung der [[PKS]]-Zahlen und damit entscheidend für die [[Hellfeld | Hell]]-[[Dunkelfeld]]relation. | ||
Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten werden aus Statistiken, Studien und [[Opferbefragungen]] gewonnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses Verständnis von Anzeigeverhalten. | Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten werden aus Statistiken, Studien und [[Opferbefragungen]] gewonnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses Verständnis von Anzeigeverhalten. | ||
Anzeigeverhalten als Begriff aus dem [[Diensthundewesen]] | |||
Anzeigeverhalten ist die Reaktion, die ein Hund ausführt, um anzuzeigen, wo sich ein versteckter Gegenstand befindet. Die Suche von Gegenständen oder Personen mittels Diensthunden ist Bestandteil polizeilicher Arbeit (Personen-, Drogen-, Sprengstoff-, Leichensuche etc.). | |||
==Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige== | ==Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige== | ||
Jeder Bürger kann einen Sachverhalt, der seiner Einschätzung nach einen Straftatbestand erfüllt mündlich oder schriftlich (auch anonym) an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörden]] (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen (§ 163 StPO). | Jeder Bürger kann einen Sachverhalt, der seiner Einschätzung nach einen Straftatbestand erfüllt mündlich oder schriftlich (auch anonym) an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörden]] (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen (§ 163 StPO). |