Korruption: Unterschied zwischen den Versionen

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Einigkeit besteht zumindest darüber, dass Korruption selten im Zusammenhang mit [[Organisierte Kriminalität|Organisierter Kriminalität]] auftritt. (BKA 2004, S.43; Bannenberg 2002, S.111f.; Besozzi 2001, S.53f.)
Einigkeit besteht zumindest darüber, dass Korruption selten im Zusammenhang mit [[Organisierte Kriminalität|Organisierter Kriminalität]] auftritt. (BKA 2004, S.43; Bannenberg 2002, S.111f.; Besozzi 2001, S.53f.)


===Zusammenhänge in der materiellen Realität===
===Empirie===


„Die amtlichen Statistiken vermitteln kein adäquates Bild der Wirklichkeit der Korruption.“ (Bannenberg 2002, S.58). Sie können dies auch kaum, denn es handelt sich um ein Kontrolldelikt, das heißt, Korruption ist nicht einfach für dritte beobachtbar, es fehlt meistens an einem personalen Opfer („opferlose Kriminalität“), welches der typische Informant für die Behörden ist (Erschwernis der Dunkelfeldforschung), und es muss grundsätzlich von einer Verdeckung bzw. Abschottung der Tathandlungen ausgegangen werden. Statistisch schlagen sich also in der Regel nur diejenigen Fälle nieder, in denen Strafverfolgungsbehörden von sich aus aktiv geworden sind. So haben zum Beispiel diejenigen Bundesländer einen erheblichen Anstieg an Korruptionsfällen zu verzeichnen, in denen von [[Polizei]] und Staatsanwaltschaft spezielle Dienststellen zur Korruptionsbekämpfung ins Leben gerufen wurden. Das Dunkelfeld wird folglich als „beachtlich“ (BKA 2004, S.47) eingeschätzt: „Die Masse der Korruptionsdelikte wird den Verfolgungsbehörden nicht bekannt und damit statistisch nicht erfasst. Die aufgeklärten Fälle bilden nur die Spitze des Eisbergs.“ (Bannenberg/Schaupensteiner 2004, S.36).<br>
„Die amtlichen Statistiken vermitteln kein adäquates Bild der Wirklichkeit der Korruption.“ (Bannenberg 2002, S.58). Sie können dies auch kaum, denn es handelt sich um ein Kontrolldelikt, das heißt, Korruption ist nicht einfach für dritte beobachtbar, es fehlt meistens an einem personalen Opfer („opferlose Kriminalität“), welches der typische Informant für die Behörden ist (Erschwernis der Dunkelfeldforschung), und es muss grundsätzlich von einer Verdeckung bzw. Abschottung der Tathandlungen ausgegangen werden. Statistisch schlagen sich also in der Regel nur diejenigen Fälle nieder, in denen Strafverfolgungsbehörden von sich aus aktiv geworden sind. So haben zum Beispiel diejenigen Bundesländer einen erheblichen Anstieg an Korruptionsfällen zu verzeichnen, in denen von [[Polizei]] und Staatsanwaltschaft spezielle Dienststellen zur Korruptionsbekämpfung ins Leben gerufen wurden. Das Dunkelfeld wird folglich als „beachtlich“ (BKA 2004, S.47) eingeschätzt: „Die Masse der Korruptionsdelikte wird den Verfolgungsbehörden nicht bekannt und damit statistisch nicht erfasst. Die aufgeklärten Fälle bilden nur die Spitze des Eisbergs.“ (Bannenberg/Schaupensteiner 2004, S.36).<br>
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