1.480
Bearbeitungen
Kruwi (Diskussion | Beiträge) (→Werk: bild+) |
Kruwi (Diskussion | Beiträge) (→Werk) |
||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
== Werk == | == Werk == | ||
[[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]] | [[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]] | ||
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten verbreiteter Diskussionen über eine zunehmende "[[Punitivität]]" bzw. die Notwendigkeit eines "[[Feindstrafrecht]]s" sowohl sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s als auch seine Annäherungen an (teil-) abolitionistische Positionen wieder größere Beachtung. | Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu - und ebenfalls rechtsphilosophisch inspiriert - beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten verbreiteter Diskussionen über eine zunehmende "[[Punitivität]]" bzw. die Notwendigkeit eines "[[Feindstrafrecht]]s" sowohl sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s als auch seine Annäherungen an (teil-) abolitionistische Positionen wieder größere Beachtung. | ||
===Rechtsphilosophie und Methodik=== | ===Rechtsphilosophie und Methodik=== | ||
Radbruchs strafrechtskritische und kriminalpolitische Vorstellungen sind nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verständlich. Daher sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen. | Radbruchs strafrechtskritische und kriminalpolitische Vorstellungen sind nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verständlich. Daher sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen. |