Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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== Werk ==
== Werk ==
[[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]]
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten verbreiteter Diskussionen über eine zunehmende "[[Punitivität]]" bzw. die Notwendigkeit eines "[[Feindstrafrecht]]s" sowohl sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s als auch seine Annäherungen an (teil-) abolitionistische Positionen wieder größere Beachtung.  
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten verbreiteter Diskussionen über eine zunehmende "[[Punitivität]]" bzw. die Notwendigkeit eines "[[Feindstrafrecht]]s" sowohl sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s als auch seine Annäherungen an (teil-) abolitionistische Positionen wieder größere Beachtung.  
===Rechtsphilosophie und Methodik===
===Rechtsphilosophie und Methodik===
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