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Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann | Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten verbreiteter Diskussionen über eine zunehmende "[[Punitivität]]" bzw. die Notwendigkeit eines "[[Feindstrafrecht]]s" sowohl sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s als auch seine Annäherungen an (teil-) [[Abolitionismus|abolitionistische]] Positionen wieder größere Beachtung. | ||
===Rechtsphilosophie und Methodik=== | ===Rechtsphilosophie und Methodik=== | ||
Da insbesondere Radbruchs Überlegungen zum "Überzeugungsverbrecher" nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verstanden werden können, sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen. | Da insbesondere Radbruchs Überlegungen zum "Überzeugungsverbrecher" nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verstanden werden können, sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen. |