Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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== Werk ==
== Werk ==
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten zuweilen aufgeregter Diskurse über zunehmende "[[Punitivität]]" und das "[[Feindstrafrecht]]" zwei weitere Aspekte seines Schaffens eine nähere Betrachtung: Zum einen sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, zum anderen Radbruchs Annäherungen an (teil-) [[Abolitionismus|abolitionistische]] Positionen.
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten zuweilen aufgeregter Diskurse über zunehmende "[[Punitivität]]" und das "[[Feindstrafrecht]]" zwei weitere Aspekte seines Schaffens eine nähere Betrachtung: Zum einen sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, zum anderen Radbruchs Annäherungen an (teil-) [[Abolitionismus|abolitionistische]] Positionen.  
===Rechtsphilosophie und Methodik===
===Rechtsphilosophie und Methodik===
Da insbesondere Radbruchs Überlegungen zum "Überzeugungsverbrecher" nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verstanden werden können, sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen.
Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Einführung in die Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht.
Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Einführung in die Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht.


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