Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

110 Bytes hinzugefügt ,  15:41, 18. Mär. 2009
Zeile 19: Zeile 19:


== Werk ==
== Werk ==
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit kriminologisch relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine kriminalpolitischen Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten der "Punitivität" und des "Feindstrafrechts" zwei weitere Aspekte seines Schaffens eine nähere Betrachtung: Zum einen sein Konzept des Überzeugungsverbrechers, zum anderen Radbruchs Annäherungen an (teil-) abolitionistische Positionen.   
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten zuweilen aufgeregter Diskurse über zunehmende "[[Punitivität]]" und das "[[Feindstrafrecht]]" zwei weitere Aspekte seines Schaffens eine nähere Betrachtung: Zum einen sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, zum anderen Radbruchs Annäherungen an (teil-) [[Abolitionismus|abolitionistische]] Positionen.   
===Rechtsphilosophie und Methodik===
===Rechtsphilosophie und Methodik===
Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Einführung in die Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht.
Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Einführung in die Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht.
1.480

Bearbeitungen