Edmund Mezger: Unterschied zwischen den Versionen

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==Seine wissenschaftliche Karriere==
==Seine wissenschaftliche Karriere==


1908 promovierte Mezger bei Ernst Beling zu dem Thema „Prozessual-materielle Doppelrelevanz einer Tatsache im zivilprozessualischen Erkenntnisverfahren.“
1908 promovierte Mezger bei Ernst Beling zu dem Thema ''„Prozessual-materielle Doppelrelevanz einer Tatsache im zivilprozessualischen Erkenntnisverfahren.“'' <br />
Seine Habilitation in Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie erfolgte 1918 bei Ernst Beling an der Universität in Tübingen zu dem Thema „Der psychiatrische Sachverständige im Prozess“.  
Seine Habilitation in Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie erfolgte 1918 bei Ernst Beling an der Universität in Tübingen zu dem Thema ''„Der psychiatrische Sachverständige im Prozess“''.  
Danach war er als Privatdozent und ab 1922 als außerordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und internationales Recht an der Universität in Tübingen tätig.  
 
Danach war er als Privatdozent und ab 1922 als außerordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und internationales Recht an der Universität in Tübingen tätig. <br />
Am 14. Dezember 1925 wurde Mezger als ordentlicher Professor der Rechte in Marburg auf die Weimarer Verfassung vereidigt. Er lehrte Strafrecht, Strafprozessrecht, Zivilprozessrecht und später auch Konkursrecht an der Universität Marburg.  
Am 14. Dezember 1925 wurde Mezger als ordentlicher Professor der Rechte in Marburg auf die Weimarer Verfassung vereidigt. Er lehrte Strafrecht, Strafprozessrecht, Zivilprozessrecht und später auch Konkursrecht an der Universität Marburg.  
Er zeigte sich sehr interessiert an Studien- und Vortragreisen. Beispielsweise hielt er 1930 Gastvorlesungen an der juristischen Fakultät der Universität in Uppsala (Schweden). Mezger erlangte besonders durch die erste Auflage seines Lehrbuchs aus dem Jahre 1931 an Bekanntheit, das sich zu einem Standardwerk der Strafrechtslehre entwickeln sollte, sowie für sein Interesse für die Grenzbereiche zwischen Strafrechtswissenschaft und angrenzenden Wissenschaftsfeldern, wie z.B. der Psychologie, Psychiatrie und Philosophie.  
Er zeigte sich sehr interessiert an Studien- und Vortragreisen. Beispielsweise hielt er 1930 Gastvorlesungen an der juristischen Fakultät der Universität in Uppsala (Schweden). Mezger erlangte besonders durch die erste Auflage seines Lehrbuchs aus dem Jahre 1931 an Bekanntheit, das sich zu einem Standardwerk der Strafrechtslehre entwickeln sollte, sowie für sein Interesse für die Grenzbereiche zwischen Strafrechtswissenschaft und angrenzenden Wissenschaftsfeldern, wie z.B. der Psychologie, Psychiatrie und Philosophie.  
1932 wechselte er an die Ludwig-Maximilian-Universität München und lehrte dort Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie und ab 1942 auch Kriminologie.  
 
Dort hielt er seine oft fachübergreifenden Vorlesungen gemeinsam mit Psychologen, Psychiatern und Ärzten ab, um das interdisziplinäre Wissen der Studenten zu steigern und Vertiefungen juristischer Einsichten zu erreichen. Er erhielt daraufhin den Titel eines Dr. med. honoris causa.  
1932 wechselte er an die Ludwig-Maximilian-Universität München und lehrte dort Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie und ab 1942 auch Kriminologie. <br />
Dort hielt er seine oft fachübergreifenden Vorlesungen gemeinsam mit Psychologen, Psychiatern und Ärzten ab, um das interdisziplinäre Wissen der Studenten zu steigern und Vertiefungen juristischer Einsichten zu erreichen. Er erhielt daraufhin den Titel eines Dr. med. honoris causa. [] <br />
In München lernte Mezger dann auch seinen Kollegen Franz Exner kennen, mit dem er in der Folgezeit ein intensives Arbeitsbündnis gründete.  
In München lernte Mezger dann auch seinen Kollegen Franz Exner kennen, mit dem er in der Folgezeit ein intensives Arbeitsbündnis gründete.  
Spätere Rufe nach Berlin und Leipzig schlug er aus.  
Spätere Rufe nach Berlin und Leipzig schlug er aus.  
1944 wurde er Dekan an der juristischen Fakultät in München.
 
Am 22. November 1944 erhielt er zusätzlich einen Lehrauftrag in der philosophischen Fakultät, wobei Fragen der Psychologie, Logik und Ethik behandelt werden sollten.  
1944 wurde er Dekan an der juristischen Fakultät in München. <br />
Am 22. November 1944 erhielt er zusätzlich einen Lehrauftrag in der philosophischen Fakultät, wobei Fragen der Psychologie, Logik und Ethik behandelt werden sollten.


==Die Zeit des Nationalsozialismus==
==Die Zeit des Nationalsozialismus==
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