Resozialisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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*Der Begriff der '''Besserung''', der in der Rechtslehre und der Fachliteratur als Ziel abgelehnt wird.
*Der Begriff der '''Besserung''', der in der Rechtslehre und der Fachliteratur als Ziel abgelehnt wird.
*Der '''Erziehungsbegriff''', der gegenüber Erwachsenen unpassend ist. Im Bereich des [[Jugendstrafrecht]]es (JGG) ist der Gedanke der Erziehung jedoch zentrales Element ([[Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht]]).
*Der '''Erziehungsbegriff''', der gegenüber Erwachsenen unpassend ist. Im Bereich des [[Jugendstrafrecht]]es (JGG) ist der Gedanke der Erziehung jedoch zentrales Element ([[Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht]]).
*Der Begriff der '''[[Sozialisation]]''', der auf das Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft verweist. Müller-Dietz und Schüler-Springorum brachten Ende der 60er Jahre den Begriff der „Ersatzsozialisation“ ein, der sich direkt auf die Sozialisationsforschung bezog.
*Der Begriff der '''[[Sozialisation]]''', der auf das Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft verweist. Müller-Dietz und Schüler-Springorum brachten Ende der 1960er Jahre den Begriff der „Ersatzsozialisation“ ein, der sich direkt auf die Sozialisationsforschung bezog.
*Der Begriff der '''Behandlung.''' Calliess und Müller-Dietz begreifen „das gesamte Feld der sozialen Interaktion und Kommunikation zwischen Gefangenen und seinen Bezugspersonen“ als Behandlung (Calliess und Müller-Dietz 1983, § 4 Anm. 6). Dies sind alle Maßnahmen, die dem Vollzugsziel nahe kommen (§§ 6-9 StVollzG). Die Konzepte der Behandlung und der Resozialisierung bedingen sich gegenseitig.  
*Der Begriff der '''Behandlung.''' Calliess und Müller-Dietz begreifen „das gesamte Feld der sozialen Interaktion und Kommunikation zwischen Gefangenen und seinen Bezugspersonen“ als Behandlung (Calliess und Müller-Dietz 1983, § 4 Anm. 6). Dies sind alle Maßnahmen, die dem Vollzugsziel nahe kommen (§§ 6-9 StVollzG). Die Konzepte der Behandlung und der Resozialisierung bedingen sich gegenseitig.  
*Der Begriff der '''(Sozialen) Integration''' führt zu der Frage der gegenseitigen Bedingtheit und Wechselwirkung zwischen Gefängnis und „Außengesellschaft“ (Baratta 2001, S. 5). „Reintegration von Straffälligen“ wird häufig synonym zur Resozialisierung verwendet.
*Der Begriff der '''(Sozialen) Integration''' führt zu der Frage der gegenseitigen Bedingtheit und Wechselwirkung zwischen Gefängnis und „Außengesellschaft“ (Baratta 2001, S. 5). „Reintegration von Straffälligen“ wird häufig synonym zur Resozialisierung verwendet.

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