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Franz von Liszt (* 2. März 1851; † 21. Juni 1919) war Kriminologe und Strafrechtsreformer. Nach Strafrechtsprofessuren in Gießen, Marburg und Halle wurde er Professor für Strafrecht und Strafrecht und Völkerrecht (1898 bis 1917) in Berlin. Er war auch Abgeordneter der Fortschrittlichen Volkspartei im Preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag.
Franz von Liszt (* 2. März 1851; † 21. Juni 1919) war Kriminologe und [[Strafrechtsreform]]er. Nach Strafrechtsprofessuren in Gießen, Marburg und Halle wurde er Professor für Strafrecht und Völkerrecht (1898 bis 1917) in Berlin. Er war auch Abgeordneter der Fortschrittlichen Volkspartei im Preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag.


==Herkunft==
==Herkunft==
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==Karriere==  
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Von Liszt studierte ab 1869 in Wien, unter anderem bei Rudolf von Jhering, der ihn nachhaltig beeinflusste; später sollte er dessen Gedanken vom "Zweck im Recht" auf das Strafrecht übertragen. 1874 zum Dr. jur. promoviert, strebte Liszt zügig die wissenschaftliche Laufbahn an, die ihn nach seiner Habilitation 1876 in Graz an Lehrstühle nach Gießen, Marburg, Halle und schließlich 1898 am Zenit seiner Laufbahn an die größte Juristenfakultät des Reiches nach Berlin brachte. In den ersten 20 Jahren widmete er sich nahezu ausschließlich dem Strafrecht. So gründete er ab 1882 in Marburg das erste Kriminalistische Seminar, mit einem Kollegen zusammen die Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft und mit zwei Kollegen die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV).
Von Liszt studierte ab 1869 in Wien, unter anderem bei Rudolf von Jhering, der ihn nachhaltig beeinflusste; später sollte er dessen Gedanken vom "Zweck im Recht" auf das Strafrecht übertragen. 1874 zum Dr. jur. promoviert, strebte Liszt zügig die wissenschaftliche Laufbahn an, die ihn nach seiner Habilitation 1876 in Graz an Lehrstühle nach Gießen, Marburg, Halle und schließlich 1898 am Zenit seiner Laufbahn an die größte Juristenfakultät des Reiches nach Berlin brachte. In den ersten 20 Jahren widmete er sich nahezu ausschließlich dem Strafrecht. So gründete er ab 1882 in Marburg das erste Kriminalistische Seminar, mit einem Kollegen zusammen die Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft und mit zwei Kollegen die [[Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV)]].


Neben der Wissenschaft reizte ihn aber auch die praktische Politik. So engagierte er sich in Berlin seit etwa 1900 bei der Fortschrittlichen Volkspartei und wurde Mitglied der Stadtverordnetenversammlung von Charlottenburg, bis er 1908 in das preußische Abgeordnetenhaus und 1912 in der Deutschen Reichstag gewählt wurde. Dabei blieb er allerdings politisch eher ein Hinterbänkler und blieb stets ein Dorn im Auge der Ministerialbürokratie. Als liberaler Außenseiter mit Zivilcourage saß er zu sehr zwischen den Stühlen, so dass er in der etablierten Gesellschaft Preußens und des Reiches wenig Zustimmung fand. Er war somit sicher kein gewöhnlicher Professor seiner Zeit, gleichwohl ein arrivierter Großordinarius, ein German Mandarin (Fritz K. Ringer), ausgestattet mit den Insignien seiner Zunft, Orden und Geheimratstitel, und ein hervorragender Vertreter des Typus des "politischen Professors".
Neben der Wissenschaft reizte ihn aber auch die praktische Politik. So engagierte er sich in Berlin seit etwa 1900 bei der Fortschrittlichen Volkspartei und wurde Mitglied der Stadtverordnetenversammlung von Charlottenburg, bis er 1908 in das preußische Abgeordnetenhaus und 1912 in der Deutschen Reichstag gewählt wurde. Dabei blieb er allerdings politisch eher ein Hinterbänkler und blieb stets ein Dorn im Auge der Ministerialbürokratie. Als liberaler Außenseiter mit Zivilcourage saß er zu sehr zwischen den Stühlen, so dass er in der etablierten Gesellschaft Preußens und des Reiches wenig Zustimmung fand. Er war somit sicher kein gewöhnlicher Professor seiner Zeit, gleichwohl ein arrivierter Großordinarius, ein German Mandarin (Fritz K. Ringer), ausgestattet mit den Insignien seiner Zunft, Orden und Geheimratstitel, und ein hervorragender Vertreter des Typus des "politischen Professors".
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==Strafrechtliches Werk==  
==Strafrechtliches Werk==  


Sein 1871 erschienenes Lehrbuch des deutschen Strafrechts, das bis 1932 insgesamt 26 Auflagen erreichte, stellte vom liberal-rechtsstaatlichen Modell ausgehend eine systematische Strafrechtsdogmatik dar. Ausgangspunkt der kriminalpolitischen Wirkungsgeschichte war das „Marburger Programm“ (Der Zweckgedanke im Strafrecht, 1882). Die Konzeption von Strafe und Strafrecht ausgehend von den Methoden und dem Wirtschaftsbegriff des Positivismus richtete sich gegen metaphysische Begründungen der Vergeltungsstrafe. Liszt wollte die bis dahin herrschenden Straftheorien Kants und Hegels überwinden. Er versuchte, die Straftat durch Erforschung der Ursachen des Verhaltens des Straftäters zu erklären. Seine Straftheorie war ausschließlich vom Zweckdenken beherrscht, d.h. der Strafvollzug diente nicht der Vergeltung (Karl Binding), sondern der zweckgerichteten Spezialprävention, weshalb Liszt als Vater der spezialpräventiven Straftheorie mit ihren Strafzwecken Sicherung, Besserung und Abschreckung gilt („Marburger Schule“).
Sein 1871 erschienenes Lehrbuch des deutschen Strafrechts, das bis 1932 insgesamt 26 Auflagen erreichte, stellte vom liberal-rechtsstaatlichen Modell ausgehend eine systematische Strafrechtsdogmatik dar. Ausgangspunkt der kriminalpolitischen Wirkungsgeschichte war das „[[Marburger Programm]]“ (Der Zweckgedanke im Strafrecht, 1882). Die Konzeption von Strafe und Strafrecht ausgehend von den Methoden und dem Wirtschaftsbegriff des Positivismus richtete sich gegen metaphysische Begründungen der Vergeltungsstrafe. Liszt wollte die bis dahin herrschenden Straftheorien Kants und Hegels überwinden. Er versuchte, die Straftat durch Erforschung der Ursachen des Verhaltens des Straftäters zu erklären. Seine Straftheorie war ausschließlich vom Zweckdenken beherrscht, d.h. der Strafvollzug diente nicht der Vergeltung ([[Karl Binding]]), sondern der zweckgerichteten [[Spezialprävention]], weshalb Liszt als Vater der spezialpräventiven [[Straftheorie]] mit ihren Strafzwecken Sicherung, Besserung und Abschreckung gilt („Marburger Schule“).


Seine kriminalpolitischen Forderungen lauteten deshalb: Verbesserung der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse und ein auf konkrete Resozialisierung des Täters ausgestalteter Strafvollzug. In diesem Sinne propagierte er eine Differenzierung der Spezialprävention nach Tätertypen:
Seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Forderungen lauteten deshalb: Verbesserung der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse und ein auf konkrete [[Resozialisierung]] des Täters ausgestalteter Strafvollzug. In diesem Sinne propagierte er eine Differenzierung der Spezialprävention nach Tätertypen:


* Gelegenheitstäter sollten eine Bewährungsstrafe als Denkzettel erhalten,
* Gelegenheitstäter sollten eine Bewährungsstrafe als Denkzettel erhalten,
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