Resozialisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Entwicklung der Resozialisierungsidee===
===Entwicklung der Resozialisierungsidee===
Die Resozialisierungsidee ist historisch eng verknüpft mit den philosophischen [[Straftheorien]] (zum Beispiel mit dem Besserungsgedanken bei Platon oder den Konzepten von Gerechtigkeit bei Aristoteles und bei Thomas von Aquin). Die [[Straftheorien]] bilden Grundlagen für die Rechtfertigung von Strafe, der Gewährung von Rechten und die Auferlegung von Pflichten.
Die Resozialisierungsidee ist historisch eng verknüpft mit den philosophischen [[Straftheorien]] (zum Beispiel mit dem Besserungsgedanken bei Platon oder den Konzepten von Gerechtigkeit bei Aristoteles und bei Thomas von Aquin). Die [[Straftheorien]] bilden Grundlagen für die Rechtfertigung von [[Strafe]], der Gewährung von Rechten und die Auferlegung von Pflichten.
Ansätze der Besserungsidee können erstmals in deutschen Städten in Zuchthäusern des 17. Jh. gefunden werden, die als Funktionsbestimmung arbeitsfähige oder sozial und ökonomisch störende Menschen (keine Straftäter) "bessern" und zu einem "geregelten Leben" anleiten wollten (vgl. Leyendecker 2002).  
Ansätze der Besserungsidee können erstmals in deutschen Städten in Zuchthäusern des 17. Jh. gefunden werden, die als Funktionsbestimmung arbeitsfähige oder sozial und ökonomisch störende Menschen (keine Straftäter) "bessern" und zu einem "geregelten Leben" anleiten wollten (vgl. Leyendecker 2002).  
Anfang des 18. Jh. wurde der Besserungsgedanke zurückgedrängt und die strafrechtlich legitimierte und mit körperlicher Misshandlung einhergehende Zwangsarbeit von Gefangenen in Armen-, Irren- und Waisenhäusern nahm zu. Mitte des 18. Jh. führten der aufgeklärte Absolutismus und die Verbreitung naturrechtlicher Theorien zu einer Rationalisierung des Strafrechts. Der Rechtsphilosoph [[Cesare Beccaria]] (1738-1794) differenzierte als einer der Ersten zwischen mutmaßlicher Besserungsfähigkeit von Straffälligen und ihrer Gefährlichkeit (Beccaria 1764). Durch die Verbreitung der Menschenrechtsidee (Aufklärung) entwickelte sich ein humaneres Verständnis vom Strafvollzug und damit erhielten auch Straftäter gewisse Rechte.  
Anfang des 18. Jh. wurde der Besserungsgedanke zurückgedrängt und die strafrechtlich legitimierte und mit körperlicher Misshandlung einhergehende Zwangsarbeit von Gefangenen in Armen-, Irren- und Waisenhäusern nahm zu. Mitte des 18. Jh. führten der aufgeklärte Absolutismus und die Verbreitung naturrechtlicher Theorien zu einer Rationalisierung des Strafrechts. Der Rechtsphilosoph [[Cesare Beccaria]] (1738-1794) differenzierte als einer der Ersten zwischen mutmaßlicher Besserungsfähigkeit von Straffälligen und ihrer Gefährlichkeit (Beccaria 1764). Durch die Verbreitung der Menschenrechtsidee (Aufklärung) entwickelte sich ein humaneres Verständnis vom Strafvollzug und damit erhielten auch Straftäter gewisse Rechte.  

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