Resozialisierung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 66: Zeile 66:


===Diskussion===
===Diskussion===
*Nicht alle Normbrüche sind mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und dem Ziel der Resozialisierung belegt (z.B. Wirtschaftskriminalität). Das Resozialisierungsmodell setzt die Annahme voraus, dass bereits ''vor'' der Straffälligkeit eine ökonomisch-soziale Ungleichheit als Ursache der Kriminalität vorliegen kann. Insassen in Vollzugsanstalten kommen zum großen Teil aus benachteiligenden Umständen. "Somit beschreibt Resozialisierung (...) auch den Prozeß der Ausgliederung bestimmter Bevölkerungsgruppen, die als resozialisierungsbedürftig definiert werden. Resozialisierung ist Teil der sozialen [[Kontrolle]] und Selektion und damit Ausdruck der staatlichen Ordnungspolitik" (Cornel/Maelicke 1992, S. 12). Der Ethos des Resozialisierungsmodells ist es, nicht alle Gesellschaftsmitglieder für gleich zu halten. Ihm liegen drei Annahmen zugrunde: 1.) dass es kriminalitätsbegünstigende Faktoren gibt, die das Individuum determinieren (biologische, psychische, soziale oder eine Kombination aus allen dreien). 2.) Dass Kriminelle sich von Nicht-Kriminellen unterscheiden. Und 3.) dass diese Differenz auf einer (pathologischen) Abweichung beruhen kann.
*Nicht alle Normbrüche sind mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und dem Ziel der Resozialisierung belegt (z.B. Wirtschaftskriminalität). Das Resozialisierungsmodell setzt die Annahme voraus, dass bereits ''vor'' der Straffälligkeit eine ökonomisch-soziale Ungleichheit als Ursache der Kriminalität vorliegen kann. Insassen in Vollzugsanstalten kommen zum großen Teil aus benachteiligenden Umständen. „Somit beschreibt Resozialisierung (...) auch den Prozeß der Ausgliederung bestimmter Bevölkerungsgruppen, die als resozialisierungsbedürftig definiert werden. Resozialisierung ist Teil der sozialen [[Kontrolle]] und Selektion und damit Ausdruck der staatlichen Ordnungspolitik“ (Cornel/Maelicke 1992, S. 12). Der Ethos des Resozialisierungsmodells ist es, nicht alle Gesellschaftsmitglieder für gleich zu halten. Ihm liegen drei Annahmen zugrunde: 1.) dass es kriminalitätsbegünstigende Faktoren gibt, die das Individuum determinieren (biologische, psychische, soziale oder eine Kombination aus allen dreien). 2.) Dass Kriminelle sich von Nicht-Kriminellen unterscheiden. Und 3.) dass diese Differenz auf einer (pathologischen) Abweichung beruhen kann.
*Wie Hassemer (1982) beschreibt, dient die Resozialisierung der Rechtfertigung des Freiheitsentzuges durch den Staat. Der stigmatisierende Persönlichkeitseingriff und die negativen Auswirkungen der "totalen Institution" werden positiv mit der Idee seiner "Behandlung" verknüpft.  
*Wie Hassemer (1982) beschreibt, dient die Resozialisierung der Rechtfertigung des Freiheitsentzuges durch den Staat. Der stigmatisierende Persönlichkeitseingriff und die negativen Auswirkungen der "totalen Institution" werden positiv mit der Idee seiner "Behandlung" verknüpft.  
*Durch das Fehlen einer bedarfsgerechten inhaltlichen Resozialisierungskonzeption bleibt die Qualitiät und die Überprüfbarkeit der Wirkung von Resozialisierungshilfen unklar.  
*Durch das Fehlen einer bedarfsgerechten inhaltlichen Resozialisierungskonzeption bleibt die Qualitiät und die Überprüfbarkeit der Wirkung von Resozialisierungshilfen unklar.  

Navigationsmenü