Diskussion:Resozialisierung2: Unterschied zwischen den Versionen

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Im übrigen ist dieser Artikel schon jetzt formal (durch die zahlreichen Links) wie inhaltlich ziemlich vorbildlich, weshalb ich nur noch an solchen Kleinigkeiten herummäkeln kann. Nicht ganz so klein (aus juristischer Sicht) die Frage des Vollzugsziels. Nach der Legaldefinition in § 2 Satz 1 StVollzG umfasst es ausschließlich den Resozialisierungsaspekt und gerade nicht die Sicherheit. Juristische gesehen besteht also gar kein Zielkonflikt, weil es im (Bundes-) StVollzG nur ein Ziel gibt. Dennoch gibt es natürlich faktisch einen Konflikt zwischen dem gesetzlichen Ziel Resozialisierung und der Vollzugsaufgabe Sicherung (vgl.meine Kommentierung bei § 2 Rn. 5).[[Benutzer:Woozle|Woozle]] 14:35, 18. Jul 2008 (CEST)
Im übrigen ist dieser Artikel schon jetzt formal (durch die zahlreichen Links) wie inhaltlich ziemlich vorbildlich, weshalb ich nur noch an solchen Kleinigkeiten herummäkeln kann. Nicht ganz so klein (aus juristischer Sicht) die Frage des Vollzugsziels. Nach der Legaldefinition in § 2 Satz 1 StVollzG umfasst es ausschließlich den Resozialisierungsaspekt und gerade nicht die Sicherheit. Juristische gesehen besteht also gar kein Zielkonflikt, weil es im (Bundes-) StVollzG nur ein Ziel gibt. Dennoch gibt es natürlich faktisch einen Konflikt zwischen dem gesetzlichen Ziel Resozialisierung und der Vollzugsaufgabe Sicherung (vgl.meine Kommentierung bei § 2 Rn. 5).[[Benutzer:Woozle|Woozle]] 14:35, 18. Jul 2008 (CEST)


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*Da habe ich doch das gemacht, was nicht nur der Ziethener Kreis so kritisiert: Die Relativierung des Vollzugsziels und die Gleichsetzung mit der Sicherheit - ich hoffe ich habe alle Gleichsetzungen gefunden und sie in faktische Konflikte im Vollzug umgewandelt. Danke für den Hinweis. Gruß [[Benutzer:Gisela best|Gisela]] --11:45, 20. Jul 2008 (CEST)