Lügendetektor (Polygraph)

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Der im Volksmund oft verbreitete Begriff „Lügendetektor“ ist nicht ganz zutreffend. Denn danach würde die Ausgestaltung des Testes voraussetzen, dass die Testperson auf bestimmte Fragen bewusst unwahrhaftig geantwortet hat und nur in diesen Fällen lügt. Vielmehr zielt der Test darauf ab, anhand der körperlichen Reaktion auf bestimmte Stimuli Schlussfolgerungen über die "Glaubwürdigkeit" einer Person zu ziehen. Bezieht sich der Reiz auf eine bestimmte Frage zu einer möglichen Straftat, so erhofft man sich, aufgrund der Reaktionen, die verglichen werden mit Reaktionen auf andere Fragen, Aufschluss darüber zu gewinnen, ob der Proband mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit „aufrichtig“ reagierte, an der Tat wohlmöglich beteiligt war oder Wissen zur Tat hat. Es ist daher richtiger, vom Polygraphentest zu sprechen.

1. Begriffsbestimmung

1.1 Definition/Alternative Begriffe

Ein Polygraph ist ein Mehrkanalschreiber, der mittels Sensoren auf der Haut Veränderungen u. a. des Blutdrucks, der Atem- und Herzschlagfrequenz sowie der elektrischen Leitfähigkeit der Haut – überwiegend also Indikatoren für die Aktivität des peripheren vegetativen Nervensystems – misst und grafisch darstellt. Bei diesem Verfahren wird nicht unmittelbar auf eine Lüge oder auf ein bestehendes Tatwissen geschlossen, denn es ist wissenschaftlich bis dato nicht erwiesen, dass eine spezifische Körperreaktion ihre Ursache in einer unwahren Aussage oder einem belastenden Vorhalt hat. Es geht ausschließlich um die Messung von physiologischen Veränderungen. Im Zweig der psychophysiologischen Diagnostik wird der Begriff psychophysiologische Aussagebegutachtung bzw. -beurteilung verwendet. In der Psychologie finden auch die Begriffe psychophysiologische Täterschaftsermittlung/-diagnostik, psychophysiologische Verdachtsabklärung Anwendung (Seiterle, 2010, S. 17 f., 23).

1.2 Medizinisch-technischer Hintergrund

Der Testperson werden dem jeweilig aufzunehmenden Biosignal entsprechende Abnehmer angelegt (Pneumatische Atemgürtel: Atemtätigkeit; Fingerelektroden: Hautleitfähigkeit; Pneumatische Oberarmmanschetten: Blutdruck). Die Datenaufzeichnung erfolgt auf verschiedenen Kanälen eines Polygraphen oder durch den Computerpolygraphen (gewöhnliche Computer mit spezieller Software, welche die analogen Körpersignale digital verarbeiten). Per Hand oder nach den Richtlinien bestimmter numerischer Auswertungsverfahren erfolgt die Auswertung.

1.3 Abgrenzung zu anderen Bereichen

Diese Untersuchungsform ist von neurowissenschaftlichen Verfahren, die Veränderungen der Hirnaktivität messen, zu unterscheiden, da beim Polygraphentest physiologische Variablen des vegetativen Nervensystems aufgezeichnet werden.

2. Geschichte

Cesaro Lombroso begann 1895, einen Zusammenhang zwischen Pulsfrequenz und Lüge festzustellen. Trovillo ergänzte diesen um den zusätzlichen Indikator der Blutdruckmessung. Dem Verdächtigen wurden im Rahmen des Testes Teilaspekte des zu ermittelnden Sacherverhaltes vorgehalten. Anschließend wurden die gemessenen Reaktionen einer Bewertung unterzogen. Um 1900 befassten sich Max Wertheimer und Julius Klein damit, auf den Briten Sir Francis Galton zurückzuführende Assoziationsexperimente für die psychophysiologische Täterschafts-Ermittlung zu nutzen. Wenn der Verdächtige aufgefordert wurde, zu vorgegebenen Worten oder Bildern möglichst schnell „passende“ Begriffe zu nennen, neigen sie zu auffälligen Veränderungen in Geschwindigkeit und Art ihrer Assoziation bei solchen Reizen, die sich auf ihre Taten beziehen. Auf die „Fortschritte“ von Lombroso baute Benussi auf, indem er im Jahr 1914 Zusammenhänge zwischen Lüge und Veränderung der Atmung erforschte. Der Psychologe und Rechtsanwalt Marston stellte 1915 positive Zusammenhänge zwischen dem Aussageverhalten des Getesteten und Veränderungen im systolischen Blutdruck her. Er erforschte zudem die Messung des Hautwiderstandes. Die Aufzeichnung von Messergebnissen über einen längeren Zeitabschnitt ermöglichte erstmals der im Jahr 1908 von MacKenzie erbaute sogenannte „ink polygraph“. Carston schließlich vereinte die Erfindungen MacKenzies und Marstons in einem Gerät. 1921 erschuf er damit den ersten „Lügendetektor“, der gleichzeitig mehrere physiologische Variablen maß und den Blutdruck-, Atem- und Pulsverlauf fortdauernd aufzeichnete. Sein Assistent Keeler ergänzte die Apparatur um die Möglichkeit der Messung der Veränderung des Hautwiderstandes. Er war es auch, der maßgeblich für die Entwicklung der Fragetechnik verantwortlich war (Schneider, 2010, S. 15.; Holstein, 1990, S. 155; Stüllenberg, 2000, S. 14 f.).

3. Testverfahren

Bezüglich der Fragetechnik ist zwischen den standardisierten Testverfahren des Kontrollfragen- und des Tatwissenstestes zu unterscheiden (Artkämper/Schilling, 2010, S. 157 f.).

3.1 Kontrollfragentest (KFT)

Es handelt sich um eine direkte Methode, weil die physiologischen Reaktionen auf den Tatvorwurf selbst registriert und interpretiert werden. Beim KFT wechseln sich sogenannte relevante und Kontrollfragen ab. Neben diesen Kontrollfragen, die der Untersuchte stets verneint, werden für die Bewertung nicht aussagekräftige, irrelevante Fragen eingebaut, die zu bejahen sind. Üblicherweise beinhaltet dieser Testteil 10 Fragen, die mehrfach wiederholt werden. Der Test wird im Vorfeld zusammen von Proband und Tester erarbeitet. Die ausformulierten Fragen sollen dabei eine psychologische Reaktion hervorrufen und den Probanden zumindest verunsichern.

3.2 Tatwissenstest (TWT)

Es handelt sich um eine indirekte Methode. Er zielt darauf ab, verheimlichtes Tatwissen aufzudecken. Die Einzelfragen (mehrere Fragenblöcke) werden zu spezifischen Einzelheiten des Tatherganges in der Annahme, der Täter muss diese wahrgenommen haben, gestellt. Details, die zum Beispiel über die Medien bekannt geworden sind, dürfen nicht erfragt werden. Gleiches gilt für marginale Kleinigkeiten, da nicht unterstellt werden kann, der Täter habe davon Kenntnis. Jeder Frage werden fünf bis sechs Antwortmöglichkeiten zugeordnet. In der Standartvariante des TWTs hat der Proband jede der Antwortmöglichkeiten zu verneinen. Es wird davon ausgegangen, dass der Täter bei „richtigen“ Antwortmöglichkeiten signifikant stärkere Reaktionen zeigt. Im Gegensatz zum KFT ist hier die Bedeutsamkeit von relevanten und irrelevanten Antwortmöglichkeiten für Personen mit und ohne Tatwissen von Anfang an gegeben und muss nicht erst in einem Vorgespräch hergestellt werden (ausführlich z. B. Rill/Gödert/Vossel, 2003, S. 165 ff.).

3.3 Rolle des Sachverständigen

Der Sachverständige schätzt die beiden Tests unter Verwendung der Kategorisierungen "keine Täuschung indiziert", "Täuschung indiziert" oder "nicht entscheidbar" ein. Die Lüge selbst wird nicht enttarnt. Neben der Qualität des Fragenkataloges kommt es insbesondere auf den Sachverstand bei der Einschätzung an.

4. Zuverlässigkeit und Manipulationsmöglichkeiten

4.1 Stabilität und Validität

Stabilität und Validität des Testverfahrens werden von den unterschiedlichsten Studien weltweit in einem Spektrum von höchst verlässlich bis unzureichend bewertet. Überwiegend geht man von einer Trefferquote aus, die beim Kontrollfragentest bei um die 80 % und beim Tatwissenstest bei ca. 80 – 90 % liegt.Die Zahl nicht auswertbarer bzw. nicht entscheidbarer Fälle beziffert der Wissenschaftler Cohen nach eigener Wahrnehmung auf ca. 5 bis maximal 10 % (Stüllenberg, 2000, S. 4, 25 ff., 37 ff.).

4.2 Manipulationsmöglichkeiten

Grobe Störversuche (z. B. Husten, unregelmäßiges Atmen) oder äußerliche Manipulation der Hautleitfähigkeit (z. B. farbloser Nagellack, Deodorant) beeinflussen den Test nachhaltig. Die erfolgreiche Manipulation erfordert die praktische Einübung der Techniken und eine entsprechende Motivation, um punktuell ein oder mehrere physiologische Kennwerte phasisch zu erhöhen/zu verringern (Stüllenberg, 2000, S. 37 ff.).

4.2.1 Motorische Aktivitäten: Hierzu sind alle bewussten, möglichst unsichtbaren, Muskelkontraktionen (z. B. Drücken der Füße auf den Boden), selbst zugefügter Schmerz (z. B. auf Zunge beißen) oder kontrollierte Atmung zu zählen.

4.2.2 Mentale Aktivitäten: Das parallele Lösen von Rechenaufgaben oder auch Entspannungsübungen - die Konzentration wird durch Gedanken abgelenkt - können dazu dienen, eine eindeutige Zuordnung der physischen Reaktion zu verhindern.

4.2.3 Hypnose: Hypnoide Zustände können durch Hetero- und Autosuggestion hervorgerufen werden und die Testergebnisse sowohl vor als auch nach dem Test verfälschen.

4.2.4 Drogen- und Medikamentenkonsum: Drogen- und Medikamentenkonsum (vor allem Alkohol und Psychopharmaka) können die gesamte körperliche und seelische Reaktion beeinflussen.

4.2.5 Sonstige Ursachen:

Friendly-Examiner-Syndrom: Darf das Testergebnis nur zu Gunsten des Beschuldigten genutzt werden, braucht die Testperson nicht zu fürchten, dass seine Lüge entdeckt wird. Dies wiederum führt zur Unterdrückung psychophysischer Reaktionen, die das Testergebnis schließlich verzerren.

Polygraphers Dilemma: Das gesamte Testverfahren verlangt vom Untersuchenden umfangreiches Fachwissen ab. Das angefertigte Gutachten kann und wird in der Regel selbst nicht unabhängig überprüft. Erfüllt der Tester die Kriterien nicht oder führt den Test nicht ordnungsgemäß durch, spricht man vom sogenannten „Polygraphers Dilemma“.

Self-fulfilling-prophecy: Gelingt es dem Untersuchenden im Vorgespräch, bei dem Probanden eine Antizipation erhöhter physischer Reaktionen nach bestimmten Testfragen zu bewirken, so kann diese Erwartung zur Entstehung eben dieser Reaktion beitragen. Eine Differenzierung zwischen wahren und unwahren Aussagen ist dann nicht mehr möglich.

Schuldbewusstsein: Leidet der Proband unter Psychopathie oder Schizophrenie, liegt auch kein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein vor, so dass sich im Test psychophysische Reaktionen nicht messen lassen.

Lügengewöhnung: In Anlehnung an Millers Theorie der Unterschichtkultur streben Angehörige bestimmter Subkulturen nach dem sogenannten Kristallisationspunkt der Smartness, der Fähigkeit, auch durch Lügen geistig wendig und anderen überlegen zu sein ("Austricksen"). Dies wird in der Kultur von Kindesbeinen an trainiert und ist fester Bestandteil deren Lebenslaufes. Die von der Mehrheit der Gesellschaft vertretene Grundannahme, Lüge sei ein Ausdruck von einem schlechten Gewissen bzw. es führe zu einem solchen, könnte bei diesen Probanden ins Leere laufen und damit die Testergebnisse verfälschen.

5. Rechtliche Bewertung

Der BGH entschied am 17.12.1998 (BGHSt 44, 308; aktuelle Entscheidung: BGH Beschluss vom 30.11.2010, Az. 1 StR 509/10), dass der Einsatz des Lügendetektors, nicht wie vom BVerfG (BVerfG NStZ 1982, 38 ff.) angenommen, keinen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt. Der ursprünglichen Meinung, wonach die Anwendung im Strafverfahren einen Verstoß gegen § 136a StPO (Verbotene Vernehmungsmethoden) darstellt, wurde nunmehr ebenso aufgegeben. Jedoch verneinte der BGH gleichzeitig den Beweiswert der Methode und bewertete sie auf Grundlage von drei wissenschaftlichen Gutachten als völlig ungeeignet i. S. d. § 244 (3) S. 2 Var. 4 StPO (Beweisaufnahme), da es keine wissenschaftliche Validierung eines Zusammenhangs zwischen Lüge und Reaktion im vegetativen Nervensystem gab. Damit findet z. B. ein vom Beschuldigten im freiwilligen Test beigebrachtes polygraphisches Glaubwürdigkeitsgutachten keine Berücksichtigung (ausführlich z. B. Seiterle, 2010, S. 32 ff.). Mit einem Nichtzulassungsbeschluss hat sich der BGH für Zivilsachen am 24.06.2003 der Entscheidung des BGH vom 17.12.1998 bedenkenlos angeschlossen (ausführlich: Dettenborn, 2003, S. 559 ff.).

6. Einsatzgebiete des Polygraphentestes und dessen kriminologische Relevanz

6.1 Kriminalpräventive Wirkung

In Studien wurden Indikatoren für eine potenzielle kriminalpräventive Wirkung bei obligatorischer Anwendung des Testes festgestellt. Die präventive Dimension würde jedoch nur dann erreicht werden, wenn in der Bevölkerung im Zuge von Normverstößen oder auch nur der Sorge davor ernsthaft mit dem Einsatz gerechnet würde sowie die Zulässigkeit bekannt und akzeptiert wird. Eher wird hier eine kriminogene Wirkung gesehen, da die Möglichkeit besteht, sich auf ein manipulierbares Verfahren zur Wahrheitsfindung berufen zu können (Stüllenberg, 2000, S. 99 ff.).

6.2 Anwendung in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren

In Japan, Polen (vornehmlich bei Mordfällen) und Israel ist der Einsatz des Testes auf das polizeiliche Ermittlungsverfahren beschränkt. Bis auf Israel wird das Testergebnis in Japan und Polen vor Gericht als Beweismittel gewürdigt. In Israel dient der Test lediglich der Meinungsbildung des Richters. In den USA wird in Bezug auf die vorgerichtliche Anwendung in den meisten Bundesstaaten, in denen der Einsatz rechtlich zulässig ist, der Test im Rahmen der Vernehmung durchgeführt. Fällt der Test zugunsten des Beschuldigten aus, wird auf eine weitere Strafverfolgung verzichtet. Einige Staaten lassen den Test als Beweismittel (hier vorrangig von Gerichten der unteren Instanzen; Obergerichte lehnen dies eher ab) im gerichtlichen Verfahren zu. Die Verwendung der durch den Polygraphen gewonnenen Erkenntnisse wird in der Hauptverhandlung von der Jury ganz überwiegend abgelehnt. In anderen Verfahrensabschnitten finden sie Berücksichtigung (Stüllenberg, 2000, S. 46 ff.; Seiterle, 2010, S. 70 ff.).

6.3 Therapieprogramm für Sexualstraftäter

Mit dem Einsatz in Therapieprogrammen für Sexualstraftäter als diagnostisches Instrumentarium („Generalangriff“ auf die Lügenanfälligkeit des Probanden, um Zeit für die eigentliche Therapie gewinnen zu können) - in Anwesenheit des Bewährungshelfers, des Therapeuten und des forensischen Psychophysiologen – wird eine (tertiäre) kriminalpräventive Wirkung angestrebt. Es wird ein Erfolg bei der Reduzierung der Wiederholungsgefahr gesehen. Mitunter werden die Tests Bestandteil der Bewährungsauflagen (Schneider, 2010, S. 170 ff.; Stüllenberg, 2000, S. 49).

6.4 Kontrolle von Bewerbern, Angestellten und Mitarbeitern etc.

Der Test wird in den USA zur Auswahl von Bewerbern, zur verdachtsbezogenen Überprüfung innerbetrieblicher „Unregelmäßigkeiten“ sowie zur Prüfung der Belastbarkeit von Mitarbeitern in Anlehnung an Stress-Interviews (so auch in Deutschland) herangezogen. In den USA werden darüber hinaus Testreihen in den sicherheitsempfindlichen Institutionen zur „Enttarnung“ korrupter Beamter, feindlicher Spione oder im Rahmen von Disziplinarverfahren mit den betroffenen Beamten („Government Screening Programs“) durchgeführt. In Israel testen Arbeitgeber ihre Bewerber auf Loyalität und überwachen ihre Mitarbeiter verdachtsunabhängig in regelmäßigen Intervallen. Versicherungsgesellschaften versuchen, damit Antragsteller „kritischer“ Schadensfälle zu entlarven (Stüllenberg, 2000, S. 48 f.).

7. Literatur/Quellen/Siehe auch/Weblinks

7.1 Literatur/Quellen

  • Klaus Stüllenberg, Lügendetektortest in Deutschland - die Suche nach einer kriminalpräventiven Dimension, Münster 2000
  • Karla Schneider, Der Einsatz bildgebender Verfahren im Strafprozess, Lohmar 2010
  • Stefan Seiterle, Hirnbild und "Lügendetektor" - Zur Zulässigkeit der Glaubwürdigkeitsbegutachtung im Strafverfahren mittels hirnbildgebender Verfahren, Berlin 2010
  • Heiko Artkämper/Kartsen Schilling, Vernehmungen, Hilden 2010
  • Harry Dettenborn, Anmerkungen zum Polygraphie-Beschluss des BGH für das Zivilverfahren, Zeitschrift Familie Partnerschaft Recht (FPR) 2003
  • Thomas Fabian/Michael A. Stadler, Polygraphietest im Ermittlungsverfahren, Kriminalistik 09/2000
  • Werner Holstein, Technik und Methodik bei Wahrheits-Tests, Kriminalistik 03/1990

7.2 Siehe auch/Weblinks