Kriminologische Wahrnehmung

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Definition

Als Wahrnehmung bezeichnet man im Allgemeinen den Vorgang der bewussten Aufnahme von Informationen eines Lebewesens durch seine Sinne (http://de.wikipedia.org/wiki/Wahrnehmung). Die kriminologische Wahrnehmung ist die Wahrnehmung eines Kriminologen beziehungsweise einer kriminologisch aus- oder vorgebildeten Person.

Erläuterung

Karl-Ludwig Kunz (2004, 12) stellt die Frage, was eigentlich die kriminologische Wahrnehmung zu einer wissenschaftlichen macht. Unterscheidet sich die Wahrnehmung eines Kriminologen von der eines Laien?

Würde man als Erkenntnisinstrument das Erklärungsmodell zugrunde legen, könnte man sagen, dass sich die kriminologische Wahrnehmung von der eines Laien unterscheidet, weil der Kriminologe eine streng objektive Wahrnehmung hat und seine Erklärung in Faktizität besteht.

Jedoch ist diese Erkenntnistheorie nicht die einzige in der Wissenschaft der Kriminologie. Sie wird vor allen Dingen von Vertretern des Verstehensmodells angegegriffen. Sie meinen, dass es zur Beobachtung der Sozialwelt keinen objektiven und keinen externen Standpunkt geben kann. Es gibt nur den Standpunkt, der den Kriminologen selbst mit in die Beobachtung einbezieht, der seine Wahrnehmung also immer perspektivisch erscheinen lässt und damit seine Feststellungen bestreitbar werden lässt.

Dennoch, so Kunz, zeichnet sich die kriminologische Wahrnehmung durch das reflexive Bewußtsein ihrer Perspektivgebundenheit aus und durch ihr Bemühen um Unbefangenheit und die diskursive Begründung ihrer Annahmen. (Kunz 2004, 13)

Literatur

Kunz, Karl-Ludwig (2004): Kriminologie. UTB, Bern.