Kriminalist

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Kriminalist bezeichnete Anfang des 19. Jahrhunderts alle Personen, die sich als Wissenschaftler oder als Praktiker dem gesamten juristischen Wissensbereich, der mit dem Strafrecht zusammenhing, widmeten. Ein Strafrechtswissenschaftler war insofern ein "Kriminalist", während ein Professor des Zivilrechts ein Zivilist war. Unter den Zivilisten wiederum waren die Romanisten die Kenner des römischen, die Germanisten diejenigen des deutschen Rechts. Auch noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts bezeichneten Strafrechtler sich verbreitet selbst als "Kriminalisten" in dieser, den gesamten Bereich des Strafrechts abdeckenden, Bedeutung.

Spätestens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde dieser Sprachgebrauch unüblich, und der Begriff Kriminalist erhielt eine völlig neue Bedeutung. Heute wird als Kriminalist bezeichnet, wer sich mit der Aufklärung (und Verhinderung) von Straftaten befasst - häufig also ein Angehöriger der Kriminalpolizei. Eine parallele Entwicklung machte auch die zugehörige Wissensdiziplin der Kriminalisten - die Kriminalistik (s.dort) - durch. Der Historiker Peter Becker definert den Begriff "Kriminalist" daher folgendermaßen:

"Kriminalistinnen bzw. Kriminalisten befassen sich professionell mit der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Sie agieren in verschiedenen Rollen: als Richter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Kriminaltechniker" (Becker 2005: 8).

Literatur

  • Becker, Peter (2005) Dem Täter auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminalistik. Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft.