Imanuel Baumann

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Quelle: Lukas M. Baumann

Imanuel Baumann (* 1974) ist ein deutscher Historiker. Er studierte Neuere und Neueste Geschichte, Literatur- und Kunstgeschichte in Freiburg im Breisgau. 1999 schloss er sein Studium mit dem akademischen Grad Magister Artium ab. Von 2001-2004 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Historischen Seminar der Universität Freiburg und promovierte dort 2004.

Seit 2005 arbeitete er als persönlicher Referent des Direktors und Medienreferent der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora.

Ab Februar 2009 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Forschungsprojekt „Geschichte des Bundeskriminalamtes“ bei Prof. Dr. Patrick Wagner tätig .

Für seine Dissertation (Baumann, 2006) erhielt er 2007 den "Fritz-Sack-Preis" .

Dem Verbrechen auf der Spur

Baumann hat seine als Buch erschienene umfangreiche Promotionsschrift (430 Seiten) in drei große Abschnitte unterteilt.

Im ersten Abschnitt befasst er sich mit der „Erfindung der Kriminalwissenschaft,Kriminalwissenschaft und das kriminalbiologische Modell, 1880 bis 1945“, der zweite ist übertitelt mit „Zeitenwende nach Kriegsende? Die Nachkriegsära, 1945 bis 1959“ und im dritten Abschnitt geht es um „Reform und Transformation, Kriminalwissenschaft und Strafrechtspraxis im Wandel, 1959 bis 1974“.

Baumann beschreibt zunächst, dass mit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert die Biologie des Straftäters ins Zentrum kriminalwissenschaftlicher Betrachtungen und der Erklärungsansätze delinquenten Verhaltens gerückt war. Abweichendes und kriminelles Verhalten wurde als Folge von Degenerationsprozessen und ungünstigen Erbanlangen gesehen oder auf die „psychopathische Minderwertigkeit“ bestimmter „Täterpersönlichkeiten“ zurückgeführt. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Umbruchs dieser Zeit (Modernisierung, Industrialisierung) und einhergehend mit einem steigenden Bedürfnis nach neuer normativer Ordnung und Orientierung war auch ein verstärktes Interesse an der Erforschung und Erklärung von sozialer Devianz und Delinquenz sowie dem daraus resultierenden Umgang damit zu sehen. Auf der Basis der Bahn brechenden Fortschritte in den Naturwissenschaften entstand die Vorstellung, abweichendes Verhalten biologisch zu erklären und analog durch medizinisches Vorgehen zu behandeln. Der führende Strafrechtreformvertreter dieser Zeit, von Liszt, forderte allerdings auch, soziale und kulturelle Bedingungen, die zur Kriminalität führten, mit einzubeziehen, um die Analyse von Kriminalität zu vervollständigen. Unangefochten dabei war die durch von Liszt und andere Kriminalwissenschaftler vertretene Position, dass Kriminalität bei dem als „unverbesserlich“ Identifizierten durch Verwahrung und Sterilisierung zu bekämpfen wäre (S. 365). Baumann erwähnt diesbezüglich, dass dieses kriminalpolitische Ziel parteiübergreifend und international verfolgt wurde. Vor 1933 fanden entsprechende Gesetzentwürfe in Deutschland allerdings keine parlamentarische Mehrheit. In den 20-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde das bis dato vorherrschende Verständnis von Kriminalität als Folge der Interaktion biologischer Disposition und begünstigender sozialer Bedingungen durch ein verkürztes Reiz-Reaktions-Modell ersetzt, das Kriminalität lediglich noch einseitig als Reaktion von Erbanlagen auf die Umwelt verstand und andere Wirkfaktoren zunehmend ausblendete. Nach Baumann wurden aufgrund dieses kausalen kriminalbiologischen Anlage/Umwelt-Modells in den Strafanstalten Forschungen angestoßen mit dem Ziel, prognostische Aussagen zu ermöglichen, die die Gesellschaft vor unverbesserlichen gefährlichen Rückfalltätern schützen und diesen von solchen Straftätern trennen sollte, deren kriminelle Disposition durch geeignete Umweltreize und entsprechende Resozialisierungsprogramme beeinflussbar schien. Die schon seit von Liszt bestehenden Bestrebungen, die Gesellschaft vor nichtbesserungsfähigen Straftätern zu sichern, ließen sich zunächst jedoch nicht gesetzlich verankern, wurden dann aber 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland durch die Sicherungsverwahrung für „gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ gesetzlich installiert, ebenso wie die Sterilisation „Minderwertiger“ durch das im gleichen Jahr erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (Seite 366). Ab diesem Zeitpunkt setzte das nationalsozialistische Regime unzweifelhaft die Kriminalbiologie für seine Zwecke ein und 1937 schließlich entstand eine weitere, sich zunehmend radikalisierende Form der Prävention, die immer mehr Personengruppen wie so genannte Kriminelle, Asoziale, Psychopathen etc. einbezog und ab 1940 auch Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren inklusive „Negerbastarden“, „jüdischen Mischlingen“, und „Zigeunerkindern“, die in „Jugendschutzlagern“ interniert wurden (Seite 108f), die auf diese Weise einer von Polizei und SS getragenen Vernichtungspolitik zum Opfer fielen.

Dem zweiten Teil des Buches von Baumann ist zu entnehmen, dass sich mit Ende des zweiten Weltkrieges 1945 hinsichtlich der Kriminalpolitik keine gravierenden oder epochalen Veränderungen ergaben. Zwar wurden Auswüchse der NS-Diktatur wie die „Ausmerzung“ und Kastration von Straftätern abgeschafft, erhalten blieb jedoch die Sicherungsverwahrung, die letztlich als unverzichtbar für die Sanktionierung des Personenkreises der unverbesserlichen Rechtbrecher und Gewohnheitsverbrecher angesehen wurde. Auch hinsichtlich des Jugendstrafrechts wirkten die von den Alliierten ergriffenen Änderungsmaßnahmen nicht wirklich umfassend reformierend. So distanzierte man sich zwar von den ehemaligen „Jugendschutzlagern“, war jedoch der Vorstellung von einer präventiven Verwahrung frühzeitig strafrechtlich Auffälliger bzw. der Verurteilung Jugendlicher auf unbestimmte Dauer weiterhin verhaftet, da dies mit ähnlichen Sanktionsformen in den USA und Englang korrespondierte. Entsprechend hielt der bundesdeutsche Gesetzgeber nach Auflösung des alliierten Kontrollrates 1948 weitgehend am ReichsJugendGerichtsGesetz von 1943 fest und bis in die 50-iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts hinein war z.B. der Begriff der „Minderwertigkeit“ in der Jugendkriminologie durchaus gängig wie auch in der Rechtspraxis zur Klassifizierung von Straftätern. Baumann zeigt u.a. an diesem Begriff exemplarisch die enge Verwobenheit mit nationalsozialistischem Denken auf und verweist auf eine Kontinuität entsprechender Denkstrukturen und Erklärungsmuster, die einherging mit der personellen Kontinuität in den Wissenschaften, da führende Kriminalwissenschaftler ihre Karrieren während der Nazi-Herrschaft auch im neuen politischen System fortführten. Als beispielhaft wird Edmund Mezger angeführt, der im dritten Reich für die „Ausmerzung“ von Straftätern aus der Volksgemeinschaft eintrat und dann in den 50-iger Jahren als stellvertretender Vorsitzender der Großen Strafrechtskommission tätig war.

Im letzten Teil des Buches – Reformation und Transformation – geht es darum, dass in der Folge eine Sensibilisierung gegenüber der NS-Vergangenheit eintrat und ein Transformationsprozess innerhalb der Kriminologie zu Stande kam, der die Kriminalpolitik des dritten Reiches nicht nur aus moralischen Gründen ablehnte, sondern auch inhaltlich anzweifelte, da sich vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und neuer Formen von Kriminalität das bisherige biologistische Erklärungsmodell als unzureichend erwies. Zudem wurden eigentlich bereits bekannte, aber durch die NS-Diktatur in Deutschland an ihrer Weiterentwicklung gehinderte Erklärungsansätze wie psychoanalytische und soziologische Theorien, die in der anglo-amerikanischen Kriminalsoziologie weit verbreitet waren, wieder diskutiert. Der Wandlungsprozess in der Kriminalwissenschaft kam nach Baumann nicht nur durch die Ablösung früherer Protagonisten zustande, sondern auch durch Anpassung zeitgenössischer Kriminologen, wie er am Beispiel Württemberger aufzeigt. Dieser hatte zunächst wie viele andere Kriminologen keine Einsicht in die Verwicklungen mit der NS-Politik, diesbezügliche Ansichten aber auch nicht mehr offen verteidigt und war gegen Ende der 60-ziger Jahre trotz einer gesellschaftlich konservativen Grundhaltung zum Förderer reformerischer Ideen mutiert, hatte als Vorstandsmitglied der „Kriminalbiologischen Gesellschaft“ einen neuen Umgang mit der NS-Vergangenheit eingeleitet und als Vorsitzender deren Umbenennung in eine „Gesellschaft für die gesamte Kriminologie“ vorangetrieben. Zusammenfassend geht Baumann davon aus, dass „die Pluralisierung der Kriminalwissenschaft durch die Rezeption von Erklärungsmodellen der klassischen Kriminalsoziologie, der Psychoanalyse oder der Psychologie … eines der wesentlichen Kernelemente des Transformationsprozesses in den sechziger und frühen siebziger Jahre“ war (Seite 373), durch die die Kriminalität aus dem sozialpathologischen Kontext herausgelöst sowie als gesellschaftliches Phänomen interpretierbar und damit auf soziologischer Grundlage über die gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen erklärbar wurde. Zwischen 1970 und 1975/80 kam es durch einem Teil der Nachwuchswissenschaftler des „Arbeitskreis junger Kriminologen“ zur Abkehr von dieser Sichtweise. Mit der Rezeption des „labeling approach“ als einer Theorie der Kriminalisierung, bei der es um Zuschreibungen, Etikettierungen und Stigmatisierungen durch strafrechtliche Maßnahmen unter schichtspezifischer Auswahl ging, erfolgte ein Paradigmenwechsel, der einherging mit der Liberalisierung tradierter Wertvorstellungen und der Auflösung sozialer und strafbewehrter Normen der ätiologischen Kriminologie, aber zugleich die damit gegebenen Bedrohungen kompensierte, indem wissenschaftstheoretische Deutungsmuster geboten wurden, die mit den vielfältigen gesellschaftlichen Wandlungsprozessen der 60-ziger Jahre korrespondierten und insbesondere deren rechtliche Implikationen einzuordnen und sinnvoll zu erklären halfen. Angemerkt wird hierbei, dass das „labeling approach“ ein insgesamt westeuropäisches Phänomen war, dass nur vor dem Hintergrund einer sich zunehmend stabilisierenden liberalisierten Gesellschaft einschließlich einer damit einhergehenden und sich stabilisierenden Entwicklung im Bereich der Kriminologie entstehen konnte, die das dominierende kriminalbiologische Erklärungsmodell ersetzt hatte durch mehrdimensionale Deutungsansätze und sich nicht mehr grundsätzlich bedroht fühlen musste. Das „labeling approach“ sprach sowohl für stabilisierte Verhältnisse einerseits, als auch für einen sich bereits in Bewegung befindendlichen Veränderungs- bzw. Transformationsprozess andererseits. Wesentliches Fazit dieser Veränderungen der 60iger und 70iger Jahre war die Abkehr von der Betonung der Anlage bzw. des Erbgutes bei Rückfalltätern und die Hinwendung zu Erklärungsansätzen gesellschaftlichen und sozialisationsbedingten Ursprungs. Entsprechend wurden – wenn auch als Minderheitenposition – resozialisierende und therapeutische Maßnahmen favorisiert. Gleichwohl kam es nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Situation in den 70iger Jahren nicht zu einem flächendeckenden Ausbau so genannter sozialtherapeutischer Anstalten, jedoch hat sich die Sanktionspraxis im Vergleich zu den 50iger Jahren insgesamt zunächst liberalisiert. Im Rahmen der großen Strafrechtsreform wurden im Gefolge der 60iger Jahre dann die Voraussetzungen zur Anordnung der Sicherungsverwahrung zwar verschärft, sie richtete sich aber nicht mehr auf „anlagebedingte Verbrecher“ (dies könnte auch ein notorischer „Eierdieb“ sein), sondern gegen Täter mit schwerer Delinquenz mit massiven körperlichen und seelischen Schäden für Andere.


Kritik

Prof. Dr.Dr. h.c.mult. Kaiser (1928-2007), Kriminologe und Strafrechtswissenschaftler, veröffentlichte 2006 in der Monatszeitschrift für Kriminologie im Rahmen eines Besprechungsaufsatzes eine Kritik des Buches von Baumann. Er erkennt dabei an, dass Baumanns Anspruch sehr hoch und die Thematik keinesfalls leicht zu bewältigen war, bewertet positiv die Darstellung biographischer Umlernprozesse am Beispiel Württembergers und ebenfalls positiv, dass Baumann auf die kriminalbiologische Gesellschaft und ihre Entwicklung eingeht, nicht ohne jedoch kritisch anzumerken, dass auf die Gegenpartei der deutschen kriminologischen Gesellschaft nicht eingegangen wird. Im weiteren kritisiert Kaiser unsauberes begriffliches Vorgehen und wünscht sich eine Differenzierung zwischen juristischer und nicht-juristischer Begriffsbestimmung und sieht die Anfänge der Kriminalwissenschaft deutlich früher angesiedelt als von Baumann angenommen, wenn man sie als juristische, d.h. Strafrechtswissenschaft begreift. Durchgängig an der Kritik Kaisers ist, dass Baumann seiner Meinung nach einer kriminalbiologischen Fixierung unterliegt und weder das kriminologische Wissen noch den Wandel der Strafrechtspraxis in der Bundesrepublik Deutschland während der 50er Jahre angemessen abbildet, dokumentiert und kommentiert, alles, was an Nicht-Kriminalbiologischem hinzugekommen war, ausblendet und auch die sozialistische Kriminologie in der DDR keine Erwähnung findet bzw. nicht erörtert wird, obwohl für Kaiser besonders wichtig, die DDR entgegen der BRD ein eigenständiges Jugendstrafrecht umgehend ablehnte und abschaffte. Er bemängelt zudem, dass bei Baumann die Neufassung des JGG von 1953 sowie die Neugestaltung des Sanktionssystems durch Einführung der Strafaussetzung zur Bewährung und die Etablierung der Bewährungshilfe in der BRD unerwähnt bleiben, stimmt aber Baumann zu, wenn dieser feststellt, dass die leitenden Konzepte und Schlüsselkonzepte der Jugendkriminologie, die noch in den 50er Jahren wirksam waren, bis auf die Jahrhundertwende zurückreichten. Letztlich stimmt Kaiser Baumann auch darin zu, dass sich Ende der 50er Jahre ein Wendepunkt im kriminologischen Denken abzeichnete, „allerdings entwickelten sich“ seiner Meinung nach „die Handlungsmuster der strafrechtlichen Sozialkontrolle weitgehend unabhängig von der temporären Dominanz der Kriminalbiologie als hegemonialem Deutungsmuster in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts“. Was die historiographische Darstellung der Studie, insbesondere die Inhalts- und Dokumentenanalyse anbetrifft, so hält Kaiser diese für geglückt, wünscht sich insgesamt jedoch eine Darstellung von größerer Bandbreite der Handlungs- und Deutungsmuster in Kriminologie und Kriminalpolitik.

Veröffentlichungen Imanuel Baumanns

  • Im Schatten des Jugend- KZ“ Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ und die Debatte um „Frühkriminalität“ in den fünfziger Jahren der Bundesrepublik Deutschland, in: Polizei und Geschichte (Publikation in Vorbereitung)
  • Wo sind die Täter? Verbrechen und Strafe in den fünfziger Jahren, in: respect///Christentum/Kultur/Menschenwürde/2 (2008) Heft 03: Im Gefängnis, S.16-23
  • Karl Siegfried Bader und der Wiederaufbau der Kriminalwissenschaft an der Universität Freiburg i.Br., 1945-1952, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (ZGO) 156 (2008), S. 429-443
  • „…mitten im deutschen Volke“. Buchenwald, Weimar und die nationalsozialistische Volksgemeinschaft, Göttingen 2008. (Hg. Mit Volkhard Knigge.)
  • Kriminalwissenschaft zwischen Aussonderung und Resozialisierung, in: Michael Zimmermann (Hg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunererforschung im Europa des 20.Jahrhunderts, Stuttgart 2007, S.463-482
  • Dem Verbrechen auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland 1880 bis 1980,Wallstein Verlag, Göttingen 2006 <http://www.wallstein-verlag.de/9783835300088.html> Zugriffsdatum: 05.03.2009
  • Sicherungsverwahrung in Baden- Württemberg, 1959 bis 1980, Eine historisch- soziologische Analyse zur Bedeutung von sozialpathologischen Deutungsmustern in der Strafrechtspraxis, Freiburg <http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1582/> 2005
  • Interpretation und Sanktionierung von Jugendkriminalität, in: Ulrich Herbert (Hg.): Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945-1980, Göttingen 2002, S. 348-378

Weitere Literatur

  • Kaiser,Günther: Buchbesprechung: Kontinuität und Diskontinuität in den Diskursen über Kriminalität und strafrechtliche Sozialkontrolle im Lichte wissenschaftshistorischer Betrachtung - zugleich Besprechung des Buches von Imanuel Baumann, Dem Verbrechen auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland 1880-1980. Göttingen,2006,In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Heftnummer/Band 89,S.314-327,2006.

Weblinks