Hauptmerkmal

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Außer nebensächlichen Statusmerkmalen gibt es nach Everett C. Hughes (1945) meistens auch ein Hauptmerkmal, das den Zweck erfüllt, "diejenigen, die dazugehören, von denen zu unterscheiden, die nicht dazugehören. So ist z.B. der Arzt, was immer er sonst sein mag, vor allem ein Mensch, der eine Bescheinigung besitzt, in der festgestellt wird, daß er bestimmte Anforderungen erfüllt hat und berechtigt ist, Medizin zu praktizieren; das ist das Hauptmerkmal" (Becker 1981: 29).

In den meisten Gesellschaften wird von einem Positionsinhaber informell "informell auch eine Anzahl von Nebenmerkmalen erwartet". So war es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den USA üblich, von einem "Arzt" wie selbstverständlich auch (als Nebenmerkmal) zu erwarten, "daß er der oberen Mittelschicht angehört, weißrassig, männlich und Protestant" war (Becker a.a.O.). Erwies sich dann aber in der Realität, dass der "Arzt" zum Beispiel schwarz und weiblich war, dann kam das Gefühl auf, dieser "Arzt" habe "irgendwie versäumt, sein Versprechen zu halten". Man war überrascht und fand es irgendwie anomal, dass es nicht so war, wie man es erwartet hatte. Mit anderen Worten: es kommt zu Statuskonflikten, wenn jemand ein hauptsächliches Statusmerkmal besitzt, aber einige informell erwartete Nebenmerkmale nicht aufweist. Das kann im sozialen Leben zur Folge haben, dass jemandem die vollständige Teilhabe an den sozialen Prozessen und Gütern verwehrt wird, weil ihm die "richtigen" Nebenmerkmale fehlen.

Im Falle negativer Positionen kann es sich ähnlich verhalten. Dort kann es allerdings vorkommen, dass die Umwelt die "fehlenden" Nebenmerkmale hinzuerfindet: "Um als Krimineller abgestempelt zu werden, braucht man nur eine einzige kriminelle Handlung zu begehen; nur darauf bezieht sich, jedenfalls formell, der Terminus 'kriminell'. Das Wort enthält jedoch noch eine Anzahl von Konnotationen [Nebenbedeutungen]; sie bezeichnen Nebenmerkmale, die als charakteristisch für einen als kriminell abgestempelten Menschen gelten. Von einem Mann, der des Hauseinbruchs überführt und aufgrund dessen als kriminell eingeordnet worden ist, wird angenommen, daß er wahrscheinlich noch weitere Hauseinbrüche begehen wird; von dieser Voraussetzung geht die Polizei aus, wenn sie nach Bekanntwerden eines Verbrechens im Zuge der Ermittlung ihr bekannte Straffällige überprüft. Mehr noch, der besagte Mann wird als jemand angesehen, der wahrscheinlich auch andere Arten von Verbrechen begehen wird, weil er sich als ein Mensch ohne 'Respekt vor dem Gesetz' erwiesen hat. Festnahme aufgrund einer einzigen abweichenden Handlung bedeutet für den betreffenden Menschen, daß er wahrscheinlich auch in anderer Hinsicht als abweichend oder unerwünscht angesehen wird" (Becker 1981: 29 f.).


Verwandter Begriff

Hauptstatus

Literatur

  • Becker, Howard S. (1981) Außenseiter. Frankfurt a.M.: Fischer.
  • Hughes, Everett Cherrington (1945) Dilemmas and Contradictions of Status. The American Journal of Sociology, Vol. 50, No. 5 (Mar., 1945): 353-359 http://www.jstor.org/stable/2771188