Drohne

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Eine Drohne ist ein unbemanntes Roboter-Fluggerät. Die Spannbreite der größten Drohne (Global Hawk) entspricht mit 40m derjenigen eines Passagierflugzeugs, die der kleinsten (Mikro-) Drohne erreicht nur wenige Millimeter. Drohen werden zu zivilen und militärischen Erkundungen sowie als Waffe für gezielte Tötungen eingesetzt.

Die Zahl der Drohnen von US-Militär und CIA stieg zwischen 2001 bis 2011 von 60 auf mehr als 6000 - die Kosten für Anschaffung und Unterhalt von 350 Millionen auf mehr als 4,1 Milliarden US-Dollar.

Besonders stark stieg die Nutzung von Drohnen als Instrument zur Terroristenbekämpfung mit Beginn der Amtszeit von US-Präsident Obama an. Ein Grund dafür war das Gefangenen-Dilemma von Guantánamo: "Das Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba will Obama offiziell nach wie vor schließen lassen, die Geheimgefängnisse der CIA waren schon gegen Ende der Amstszeit von George W. Bush geschlossen worden. Für tote Verdächtige braucht man weder Gefängniszellen noch ein Gerichtsverfahren" (Rüb 2011). Angespornt durch Erfolge wie die Tötung von Baitullah Mehsud im Jahre 2009 plant die US Air Force, die schon 2009 mehr Soldaten in der Bedienung von UAVs als im Fliegen von Flugzeugen ausbildete, bis 2047 eine dramatische Aufstockung ihrer UAV-Flotte.


Einsatzspektrum

Zivil

Polizeiliche Überwachung (Niedersachsen und Sachsen testen die Polizeidrohnen MD4-200 und MD4-1000). Schadensbegutachtung bei Schäden durch Sturm, Brand oder Wasser. Seit 2010 betreiben NASA und National Oceanic and Atmospheric Administration ein Projekt zur Atmosphärenforschung (Global Hawk-UAS mit zusätzlichen Sensorpaketen). Drohen wurden auch zur Erforschung des Windpark-Effekts verwendet.

Militärisch

Aufklärung

Die Bundeswehr setzte wohl erstmals im Kosovokrieg Aufklärungsdrohnen ein und arbeitet seit 2010 auch mit Großdrohnen vom Typ EuroHawk. 2003 wurden UN-Waffeninspektionen im Irak durch Drohnen unterstützt.

Gezielte Tötung

Bewaffnete Drohen - im militärischen Sprachgebrauch "unmanned combat air vehicles (UCAVs)" - werden von den USA unter Obama nicht nur in Afghanistan und Pakistan, sondern auch im Jemen, in Somalia und in Libyen eingesetzt: "Allein im Westen und Nordwesten Pakistans sollen bis Juni 2011 bei 220 Drohnenangriffen etwa 1400 Taliban- und Al-Qaida-Kämpfer getötet worden sein; dazu kommen hunderte getötete Zivilisten" (Rüb 2011).

Von US-Drohnen abgefeuerte Raketen töteten am:

  • 6.8.2009 den pakistanischen Talibanführer Baitullah Mehsud
  • 30.9.2011 den us-amerikanischen Moslem Anwar al Aulaqi (gemeinsamer Angriff von CIA und JSOC); dabei kam auch der 25 Jahre alte Samir Khan um, der im Internet die englischsprachige Al-Qaida-Webseite "Inspire" produziert hatte

Rechtliche Aspekte

Rechtliche Fragen der unbemannten Kriegsführung betreffen die Tötung von Zivilisten und Unbeteiligten, die Verletzung der UN-Charta und von staatlichen Souveränitätsrechten. Weder im Jemen noch in Pakistan oder Somalia, wo die USA gezielte Tötungen mit Drohnen durchführen, führen sie offiziell Krieg. Ein gängiger Euphemismus ist es, in diesem Fall von einer "völkerrechtlichen Grauzone" zu sprechen.

Die US-Regierung unter Obama steht in auffälliger Kontinuität zur Vorgängerregierung unter George W. Bush: "Sowohl beim Naitonalen Sicherheitsrat wie bei der CIA und beim JSOC des Pentagons sind Anwälte und Rechtsexperten damit betraut, die rechtlichen und völkerrechtlichen Umstände der Drohnenangriffe zu klären. Zu den Bestimmungen des tödlichen Einsatzes der Drohnen etwa gehört es, dass der Knopf zum Abschuss der Drohnen nur von Soldaten oder CIA-Angestellten gedrücktwerden darf. Der Betrieb der seit Jahren stetig ausgebauten Drohnenflotte wird dagegen - wie in vielen anderen Bereichen des Militärs - oftmals von zivilen Mitarbeitern von Rüstungsunternehmen gewährleistet. Der frühere führende Rechtsberater im Justizministerium unter George W. Bush, John Yoo, ist der Ansicht, dass der Einsatz von Drohnen zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen nach amerikanischen Rechten und auch völkerrechtlich gerechtfertigt ist. Wenn sich amerikanische Staatsangehörige- wie Aulaqi oder Khan - einem Feind anschließen, der den Vereinigten Staaten den Krieg erklärt, verwirken sie ihre Rechte auf ein ordentliches Gerichtsverfahren vor einem amerikanischen Zivilgericht, argumentiert Yoo. Ein amerikanisches Bundesgericht hat im vergangenen Jahr die Klage der Menschenrechtsorganisation ACLU und von Aulaqis Vater Nasser gegen den Tötungsbefehl gegen Anwal al Aulaqi zurückgewiesen, nachdem bekannt geworden war, dass Aulaqi Anfang 2010 als erster Amerikaner auf die Tötungsliste(n) der amerikanischen Regierung gesetzt worden war. Der Richter begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass es in Kriegszeiten Sache des Präsidenten und des Kongresses und nicht der Gerichte sei, militärische Ziele zu bestimmen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren freilich, dass es durch diese Praxis möglich sei, fernab von jedem Schlachtfeld amerikanische Staatsbürger ohne jedes rechtliche Verfahren zu töten. Auch der Kongress ist an der Entscheidung beteiligt, wer auf eine der mindestens drei "Kill Lists" gesetzt wird. Die sogenannte "Achterband" von Abgeordneten und Senatoren wird über die Listen des Weißen Hauses und der CIA regelmäßig unterrichtet. Zu dieser Gruppe gehören die vier demokratischen und republikanischen Parteiführer in beiden Kammern des Kongresses sowie die Vorsitzenden und deren Stellvertreter der Geheimdienstausschüsse der beiden Kongresskammern. Auch diese Praxis der Unterrichtung des Kongresses über die 'Kill Lists' hat Präsident Obama von seinem Amtsvorgänger Bush übernommen. Von Einwänden der Parlamentarier gegen die Praxis des gezielten Tötens ist nichts bekannt" (Rüb 2011).

Herfried Münklers politikwissenschaftliche Analyse

Für Münkler (2012) sind Drohnen die perfekte Waffe postheroischer Gesellschaften. Im Tagesspiegel vom 4.10.2012 schrieb er:

"Metaphysisch betrachtet sind Drohnen die für das 21. Jahrhundert typischen Waffen. Wie kein anderes System verkörpern sie die asymmetrische Kriegführung: Man kämpft nicht, sondern eliminiert einen Feind; man betritt nicht das Gefechtsfeld, um sich zum Kampf zu stellen, sondern „bewirtschaftet“ es aus einer Position tendenzieller Unverwundbarkeit. Dem attackierten Feind wird jede Chance der Gegenwehr genommen; der Tod ereilt ihn buchstäblich „aus heiterem Himmel“. So tendieren die Verluste derer, die über Drohnen verfügen, gegen null. Der Einsatz von Drohnen ist die Kriegführung postheroischer Gesellschaften.
Seit längerem haben Kriegstheoretiker eine schrittweise Verpolizeilichung des Krieges vorausgesagt.
Die Kriege des 21. Jahrhunderts, so ihre Prognosen, seien nicht mehr die gewaltsame Entscheidung zwischen zwei gleichartigen Akteuren, sondern dienten der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Durchsetzung der Normen, auf die sich die Weltgemeinschaft beziehungsweise die Großen in ihr verständigt hätten. In den Kriegen des 21. Jahrhunderts gehe es nicht darum, wer von zwei gleichartigen Kontrahenten der Stärkere und Mächtigere ist, sondern in ihnen sollten die Störer und Unruhestifter in einer Ordnung, die angelegt ist, ohne Krieg und Gewalt auszukommen, ausgeschaltet werden. In diesem Sinn sind Kampfdrohnen eliminatorische Waffen. Sie genügen nicht bloß den Anforderungen des Militärs, sondern sind Verkörperungen des Geistes einer Epoche. Im Vergleich mit ihnen sind die auf eine Konfrontation von gleich zu gleich angelegten Waffensysteme veraltet und werden eingemottet.
Man muss diese Sicht auf die gegenwärtigen und zukünftigen Kriege nicht teilen, und ganz gewiss tun dies nicht die als Unruhestifter und Störer Angesehenen. Sie erheben den Anspruch, in einer prinzipiell ungerechten Weltordnung für Gerechtigkeit und das Recht der Schwachen zu kämpfen. Dementsprechend haben sie einen erhöhten Legitimationsbedarf, der zurzeit vor allem aus religiösen Vorstellungen gespeist wird. Und weil sie die bestehende Ordnung verwerfen, sehen sie sich bei deren Bekämpfung auch nicht an deren Rechtsgrundsätze gebunden. Aus einer Position der Schwäche heraus setzen sie auf eine Strategie der Schreckenserzeugung, der gegenüber sich postheroische Gesellschaften als besonders anfällig erwiesen haben.
Es ist bemerkenswert, welche Bedeutung in dieser Konfrontation inzwischen der Vorwurf der Feigheit bekommen hat. Während Taliban und Salafisten die westliche, vornehmlich US-amerikanische Kriegführung mit Drohnen als feige bezeichnen, weil sich bei ihr die westlichen Streitkräfte nicht zum offenen Kampf stellen, sondern Waffen zum Einsatz bringen, die von Hunderte von Kilometern entfernten Soldaten gesteuert werden und von dort aus auch ihre Feuerbefehle erhalten, werden in den offiziellen Verlautbarungen der westlichen Staaten die an Terroranschlägen Beteiligten grundsätzlich als feige bezeichnet – selbst wenn es sich um Selbstmordattentäter handelt. Hier geht es um politische Delegitimierung. Pikanterweise ist dabei den moralischen Leitbegriffen des Duellkrieges, Mut und Tapferkeit, eine indirekt legitimatorische Qualität zugewachsen. Weil er nicht mutig und tapfer, sondern hinterhältig und feige ist, hat sich der jeweilige Gegner selbst delegitimiert. Man kann ihn nicht in einem „fairen Kampf“ stellen, und deswegen muss man ihn terrorisieren oder eliminieren. So sind der Selbstmordattentäter und die Hellfire-Raketen der Kampfdrohnen Funktionsäquivalente im asymmetrischen Krieg. Der Vorwurf der Feigheit soll der je anderen Seite den Gebrauch dieser Waffen moralisch erschweren. Der Feigheitsvorwurf ist also selbst eine Waffe, um den Gegner moralisch zu schwächen.
Gibt es in dieser Situation politisch-strategische Alternativen, die es ratsam erscheinen lassen, auf den Einsatz von Kampfdrohnen zu verzichten? Klar ist, dass diejenigen, die zu den Strategien des Partisanenkriegs und des Terrorismus gegriffen haben, über keine andere Option verfügen. Sie sind zu einer symmetrischen Konfrontation weder organisatorisch noch waffentechnisch in der Lage. Angesichts der gewaltigen Überlegenheit des Westens, insbesondere der USA, steht ihnen nur die Option der Asymmetrierung zur Verfügung. Und für die westlichen Staaten gilt, dass sie nicht bereit sind, in für sie nicht existenziellen Konflikten größere Verluste in Kauf zu nehmen. Einsätze an der Peripherie der Wohlstandszonen, bei denen es um die Herstellung von Stabilität und die Durchsetzung von Werten geht, sind bereits durch geringe Verluste verwundbar. Sofort schwindet die Bereitschaft der Bevölkerung, diesen Einsatz weiter zu unterstützen. Die Folge sind Rückzugsforderungen. Deshalb ist die Vermeidung eigener Verluste zentral. Und dafür ist kaum etwas besser geeignet als der Einsatz von Drohnen.
Derzeit beobachten wir in Afghanistan, Pakistan und im Jemen einen grundlegenden Wechsel in der westlichen Strategie bei der Bekämpfung von Aufständischen, die sich die Unwegsamkeit des Geländes zunutze machen und in der Zivilbevölkerung untertauchen. Die herkömmlichen Schläge des Westens mit Jagdbombern oder Lenkraketen haben zu moralischen und politischen Desastern geführt: Immer wieder wurden Unbeteiligte getroffen, und die Häufigkeit, bei der es sich dabei – unabhängigen Berichten zufolge – um Hochzeitsgesellschaften handelte, zeigt gravierende Aufklärungsdefizite und ein geschicktes, an politischen Effekten orientiertes Gegenhandeln der bekämpften Gruppen.
Fast ebenso verheerend wie eigene Verluste wirkt der massenhafte Tod Unschuldiger auf die Unterstützung eines solchen Einsatzes im Entsendeland. Kampfdrohnen bieten hier erhebliche Vorteile: Der Feuerleitoffizier ist nicht unmittelbarer Bestandteil des Geschehens; er unterliegt nicht den Dynamiken der Beschleunigung, sondern kann am Monitor die von den Kameras der Drohne übermittelten Bilder in aller Ruhe analysieren, kann Personengruppen per Zoom heranholen, sich mit dem Völkerrechtsoffizier beraten, um schließlich eine Entscheidung zu treffen. Technisch betrachtet läuft das auf eine erhebliche Optimierung der Entscheidung hinaus. Die jüngsten Zahlen belegen: Herkömmliche Luftschläge treffen nach wie vor Unschuldige, Drohnenangriffe sind relativ präzise. Der Aspekt politischer wie militärischer Effizienz spricht für die Kriegführung mit Drohnen.
Aber der mit dem Einsatz von Drohnen einhergehende Strategiewandel bei der Terroristenbekämpfung ist noch sehr viel grundsätzlicher: Zunächst ging es darum, in Afghanistan und ähnlichen Fällen durch eine Kombination von Friedensschaffung, humanitärer Hilfe und wirtschaftlichen Impulsen die Bedingungen zu beseitigen, unter denen, wie man sagte, der Terrorismus gedeihen konnte. Das war ein großes und ehrgeiziges Projekt, an dem der Westen jedoch gescheitert ist. Die Verluste waren erheblich und die Erfolge gering. Und auf Dauer waren auch die finanziellen Lasten zu hoch. Der Einsatz von Drohnen wird über kurz oder lang auf ein gänzlich anderes Konzept der Bekämpfung von Terrorgruppen hinauslaufen: Man geht nicht, jedenfalls nicht mit großen Einheiten, in das Land hinein, um es umzugestalten, sondern attackiert die terroristischen Gruppen permanent durch den Einsatz von aus der Luft herangeführten kleinen Kampfgruppen und eben mit Hilfe von Drohnen.
Die Waffen seien das Wesen des Kämpfers, heißt es bei Hegel. Die Drohnen werden über kurz oder lang zu der Waffe werden, mit der sich postheroische Gesellschaften ihrer Feinde erwehren – trotz aller moralischer und rechtlicher Bedenken gegenüber dieser Art der Exekution. Ein gravierendes Risiko freilich birgt der Drohnenkrieg: dass die so attackierten Gruppen ihr Operationsgebiet in die Länder verlegen, aus denen die Drohnen entsandt worden sind. Europa und Nordamerika werden viel häufiger von Anschlägen erschüttert werden, als dies bislang der Fall war. Wer einen Drohnenkrieg führt, muss darauf gefasst sein und entsprechende Abwehrmaßnahmen treffen.

Weblinks und Literatur

  • Al Jazeera: Drones - The Dark Side of Power, 15.2.2014
  • Fuchs, Christian und John Goetz (2013) Geheimer Krieg. Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wird. Reinbek: Rowohlt.
  • Hochgeschwender, Michael (FAZ 11.1.2014: 32) Die Drohen fliegen, und die Verfassung ist geduldig. Rezension von Fuchs / Goetz 2013 Darin: Die Tatsache, "dass es sich um völkerrechtswidrige Akte der Aggression handelt und dass zum anderen in vereinzelten Fällen sowohl amerikanische wie deutsche Staatsbürger derartigen Tötungsakten zum Opfer fallen", "bedeutet nichts anderes als das faktische Ende einer der großen konstitutionellen Errungenschaften der Moderne, nämlich der Gewaltenteilung. - Die Exekutive wird Ankläger, Richter und Henker in einer Instanz, wie einst die Heilige Inquisition - nur ging diese mit ihrer Macht sorgfältiger um. Letztlich bedeutet dies Verfassungsbruch. In den Vereinigten Staaten schützt der 5. Verfassungszusatz vor exakt solchem Vorgehen, in der Bundesrepublik Artikel 2 und 102 des Grundgesetzes. - Die Tötung von Bundesbürgern, und solche Fälle hat es vereinzelt gegeben, durch die Geheimdienste und bewaffneten Streitkräfte einer befreundeten Macht, mit Wissen und Unterstützung der deutschen Regierungen, das sollte zumindest ein gravierendes Problem darstellen, um dessen Lösung man in demokratischer Weise ringt. Und was sagen sämtliche Bundesregierungen seit 2005 dazu? Nichts! Sie wissen nichts, sie hören nichts, sie glauben alles, was die Amerikaner ihnen sagen, offiziell zumindest. CIA und NSA können demnach auf deutschem Territorium und mit Zutun deutscher Nachrichtendienste nach eigenem Gutdünken wirken, ohne dass die Bundesrepublik ihrer Aufsichtspflicht auch nur annähernd nachkommen würde. Dieser Skandal wird um nichts geringer, wenn man daran erinnert, wie sehr er in der institutionellen und praktischen Kontinuität zum Kalten Krieg steht. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. (Einwände:) "Wie will man mit den Mitteln des Rechtsstaates dagegen vorgehen? Ein Polizeieinsatz in Somalia oder Wasiristan würde bestenfalls lächerlich wirken. Die Rede von der Notwendigkeit, mit polizeilichen Mitteln gegen Terroristen vorzugehen, wirkt angesichts der Realitäten anachronistisch, vorgestrig. Und Verhöre von Flüchtlingen und Asylbewerbern aus Afrika durch den BND, wie sie in dem Buch geschildert werden, sind nun wirklich weder überraschend noch skandalös. - Was also bleibt? Zumindest eine öffentliche Diskussion über das, was sinnvoll, möglich und legal ist, sollte in einer demokratischen Gesellschaft möglich, ja unumgänglich sein. Das Schweigen von Regierung und Parlament wird diesem Anspruch ebenso wenig gerecht wie die komatöse Interesselosigkeit einer betäubten Öffentlichkeit.
  • Rüb, Matthias (2011) Lizenz zum Töten. FAZ 4.10.2011: 10.
  • Office of the Secretary of Defense: Unmanned Sytems Roadmap 2007 – 2032 bei Federation of American Scientists (pdf, 12 MB, 188S. abgerufen 21. Dezember 2009).
  • Daniel L. Haulman: U.S. UNMANNED AERIAL VEHICLES IN COMBAT, 1991-2003. The Air Force Historical Research Agency, (pdf, abgerufen am 25. Oktober 2010)
  • Rogelio Lozano: Unmanned aerial vehicles - embedded control. ISTE, London 2010, ISBN 978-1-84821-127-8.
  • Interview mit Stanford-Wissenschaflter: Drohnen schüren Angst und Hass, FAZ 03.10.12

Siehe auch