Diskussion:Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht

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Ein schöner Anfang. Bisher allerdings noch zu allgemein. Was z.B. noch rein sollte: - warum war SV bisher im Jugendstrafrecht nicht möglich? - was spricht für was gegen SV bei Jugendlichen? - was ist mit den Heranwachsenden? Außerdem sollte jetzt alles (außer den Definitonen) auf SV im Jugendstrafrecht bezogen sein. Woozle 15:55, 10. Aug 2008 (CEST) Liebe Kathrin: Habe mir erlaubt, eine kleine Bemerkung zur Bedeutung der ganzen Sache an den Anfang zu stellen. Immerhin geht es ja letztlich darum, dass eine Gruppe von Leuten, die bisher maximal 10 Jahre in Haft bleiben konnte, jetzt eine lebenslange Einsperrung riskiert. Tiao (= Sebastian), 10.08.08 Lieber Woozle, vielen lieben Dank für dein Feedback. Ich werde deine Anregungen auf jeden Fall berücksichtigen. Lieber Sebastian, danke für deine eingefügte Vorbemerkung. Herzliche Grüße Kathrin

Übrigens: 91.5.198.201 und 95.5.211.61 bin auch ich! Gruß Kathrin

Ich habe mir erlaubt, den (nicht präzisen) Hinweis auf BMJ 2008 in einen konkreten Link zu der gewünschten Stelle zu verwandeln. So müßte das auch mit den Sachverständigen gemacht werden.Woozle 17:11, 14. Okt 2008 (CEST)