Blasphemie

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Die Blasphemie, auch Gotteslästerung genannt, war und ist ein Straftatbestand in vielen Staaten, insbesondere - aber nicht nur - auch in besonders stark islamisch geprägten Ländern wie dem Iran oder Saudi-Arabien. Auch in der Bundesrepublik Deutschland war die Blasphemie bis zum Jahre 1969 ein Straftatbestand (§ 166 StGB a.F.). Im Jahre 1969 wurde § 166 StGB neu gefaßt und nennt sich seitdem Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. Im Unterschied zum § 166 StGB a.F. wird nicht mehr "Gott" als strafrechtlich beleidigungsfähiges Tatobjekt angesehen, sondern das Ehrgefühl religiöser Glaubensgemeinschaften.

Der Wortlaut des § 166 StGB lautet folgendermaßen:

  • „(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“

Ein vergeleichbarer Straftatbestand bestand bis zum Jahre 2008 auch in Großbritannien. Die Beseitigung dieser Vorschrift, angeregt durch eine Initiative des liberalen Unterhausabgeordneten Evan Harris, wurde am 05. März 2008 durch eine Entscheidung des House of Lords abgesegnet.

Literatur

  • Joseph Isensee (Hrsg.), Religionsbeschimpfung : der rechtliche Schutz des Heiligen, Berlin 2007

Weblinks