Zwei Gesetze der Strafentwicklung

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Émile Durkheim befasste sich vor allem in (von ihm selbst im Jahre 1898 gegründeten) Zeitschrift L'Année Sociologique mit der Evolution der Strafe. Sein Aufsatz "Deux Lois de l'Évolution Pénale" (1900) erschien 1973 auf englisch ("Two laws of penal evolution" von T.A. Jones und A.T. Scull).

In diesem Aufsatz beschreibt Durkheim wesentliche Bedingungen für die Entwicklung des Strafapparats und der Strafe als dessen Instruments. Bekannt wurden vor allem die in diesem Aufsatz behaupteten "zwei Gesetze der Strafentwicklung". Diese sind:


  • quantitatives Gesetz
Die Intensität der Bestrafung ist umso größer, desto mehr eine Gesellschaft einem geringer entwickeltem Stadium zuzuordnen ist - und je mehr die zentrale Macht einen absoluten Charakter aufweist.
  • qualitatives Gesetz
Der Freiheitsentzug, und die Freiheit an sich, haben im Laufe der Zeit in Bezug auf die jeweilige Entwicklung der Kriminalität variiert, mit der Tendenz dazu dass es zunehmend die normale Reaktion der sozialen Kontrolle wurde.


quantitatives Gesetz

Bei der Frage nach dem Entwicklungsgrad einer Gesellschaft fragt Durkheim nach deren Indikatoren der Komplexität und Organisation im konkreten Stadium und stellt dabei fest das die Entwicklung nicht in einem linearen Muster verläuft, sondern vielmehr verästelte zusammenhängende Stadienverläufe, sog. Entwicklungsbäume enstehen.

Nach abstraktem theoretischen Verständnis spricht man von absoluter (von lateinisch absolutus "losgelöst") Macht, wenn es außerhalb der Regierungsmacht in anderen sozialen Institutionen keinen Ausgleich mit, oder eine Limitation dieser besteht.

Durkheim sieht allerdings in der Realität die völlige Abstinenz von limitierenden Faktoren als nicht möglich an, da zumindest Tradition und Religion eine Gegenwirkungsfunktion innehaben, sobald sie den Zielsetzungen der absolutistischen Instanz zuwiderlaufen. Somit ergeben sich zwei wesentliche Modelle in denen Durkheim von absoluter Macht sprechen würde.

  • Es ist gibt demnach Fälle in denen die regulativen Kräfte untergeordneter Elemente nicht zumindest in geschriebenen Recht oder einem Gewohnheitsrecht festgesetzt sind, so dass Veränderungen der Strukturen meist durch Revolutionen oder anders, generöusen Akten des Machtinhabers, als Verzicht auf - oder Begrenzung der Macht einhergehen.
  • Fälle in denen die gesetzliche Sphäre durch zwei Idealtypen, oder zwei Polen bestimmt wird.
    • unilateraler Typ, einem Teil werden exklusiv Rechte gegeben, Kontrolle und Ausübung treffen zusammen
    • bilateraler (reziproker) Typ, beide Teile vereinbaren ein bestimmtes gegenseitiges Verhältnis (Bsp. matrielle Rechte wie das Eigentumsrecht, der Eigentümer hat Rechte für sein Eigentum, jedoch das Eigentum keine Rechte gegen ihn) in dessen Rahmen Machtpositionen zugestanden werden
  • je mehr die höchste Machtinstanz einen unilateralen Charakter aufweist, desto absoluter wird diese auch ausgeübt, bzw. weniger absolut, je mehr bilaterale Beziehungen zwischen oberster Macht und anderen sozialen Gruppen bestehen