Zuchthaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Zuchthaus''' war bis zur Einführung der einheitlichen Freiheitsstrafe im Jahre 1969 die schwerste im deutschen [[Strafgesetzbuch]] vorgesehene Strafart. Die Zuchthausstrafe unterschied sich von den minderschweren Sanktionsformen der [[Gefängnis]]- und der [[Haft]]strafe insbesondere durch ihren generell mit dem Verlust bürgerlicher Ehrenrechte verbundenen Charakter. | Das '''Zuchthaus''' war bis zur Einführung der einheitlichen Freiheitsstrafe im Jahre 1969 die schwerste im deutschen [[Strafgesetzbuch]] vorgesehene Strafart. Die Zuchthausstrafe unterschied sich von den minderschweren Sanktionsformen der [[Gefängnis]]- und der [[Haft]]strafe insbesondere durch ihren generell mit dem Verlust bürgerlicher Ehrenrechte verbundenen Charakter. | ||
== Weblinks == | |||
*http://de.eyeplorer.com/show/me/zuchthaus |
Aktuelle Version vom 28. Mai 2010, 18:49 Uhr
Das Zuchthaus war bis zur Einführung der einheitlichen Freiheitsstrafe im Jahre 1969 die schwerste im deutschen Strafgesetzbuch vorgesehene Strafart. Die Zuchthausstrafe unterschied sich von den minderschweren Sanktionsformen der Gefängnis- und der Haftstrafe insbesondere durch ihren generell mit dem Verlust bürgerlicher Ehrenrechte verbundenen Charakter.