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[13. Dezember 2012] | [13. Dezember 2012] | ||
Der Bundestag hat einem von der Bundesregierung (17/10572, 17/11811) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt und unter anderem § 3 wie folgt ergänzt: | Der Bundestag hat einem von der Bundesregierung (17/10572, 17/11811) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt und unter anderem § 3 (" Es ist verboten, ") wie folgt ergänzt: | ||
"13. ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen." | |||
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