Wissenschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Ausschuss berät in mündlicher Verhandlung; die Beteiligten haben das Recht, angehört zu werden. Der Ausschuss prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Hält der Ausschuss mehrheitlich ein Fehlverhalten für hinreichend erwiesen und eine Maßnahme für erforderlich, so legt er das Ergebnis seiner Untersuchungen dem Hauptausschuss mit einem Vorschlag zur Entscheidung vor. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt.
Der Ausschuss berät in mündlicher Verhandlung; die Beteiligten haben das Recht, angehört zu werden. Der Ausschuss prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Hält der Ausschuss mehrheitlich ein Fehlverhalten für hinreichend erwiesen und eine Maßnahme für erforderlich, so legt er das Ergebnis seiner Untersuchungen dem Hauptausschuss mit einem Vorschlag zur Entscheidung vor. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt.


Aufgrund der zunehmenden Fälle "wissenschaftlichen Fehlverhaltens" hat die DFG-Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" 1998 "Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" verabschiedet.
Aufgrund der zunehmenden Fälle "wissenschaftlichen Fehlverhaltens" hat die DFG-Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" 1998 "Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" verabschiedet.
Die Empfehlungen richten sich zunächst an die Institutionen der Wissenschaft und über diese an alle ihre Mitglieder. Im Vordergrund stehen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die nicht neu sind, deren tägliche bewußte Einhaltung aber die wirksamste Vorbeugung gegen Unredlichkeit darstellen soll.  
Die Empfehlungen richten sich zunächst an die Institutionen der Wissenschaft und über diese an alle ihre Mitglieder. Im Vordergrund stehen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die nicht neu sind, deren tägliche bewußte Einhaltung aber die wirksamste Vorbeugung gegen Unredlichkeit darstellen soll.  


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