Wissenschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein weiterer Verdacht traf 1999 den Leiter der Transfusionsmedizin der Charitè in Berlin. Prof. Dr. Holger Kiesewetter präsentierte eine Studie, die eine positive Wirkung von Knoblauchpräparaten bei Gefäßverkalkung nachweisen sollte. Finanziert wurde die Arbeit vom Pharmahersteller Lichtwer. Die Charité wies nach einer Kontrolle die "Unterstellung vorsätzlicher Datenmanipulationen" als "abwegig" zurück. Der Vorwurf, Computerbilder seien gefälscht worden, bestätigte sich nicht. Mängel gab es hingegen bei der statistischen Auswertung. Die hohe Zahl der Versuchsabbrecher war nicht ausreichend berücksichtigt worden: Von 140 Freiwilligen, die den Knoblauch schluckten, brachen 79 die Studie vorzeitig ab.
Ein weiterer Verdacht traf 1999 den Leiter der Transfusionsmedizin der Charitè in Berlin. Prof. Dr. Holger Kiesewetter präsentierte eine Studie, die eine positive Wirkung von Knoblauchpräparaten bei Gefäßverkalkung nachweisen sollte. Finanziert wurde die Arbeit vom Pharmahersteller Lichtwer. Die Charité wies nach einer Kontrolle die "Unterstellung vorsätzlicher Datenmanipulationen" als "abwegig" zurück. Der Vorwurf, Computerbilder seien gefälscht worden, bestätigte sich nicht. Mängel gab es hingegen bei der statistischen Auswertung. Die hohe Zahl der Versuchsabbrecher war nicht ausreichend berücksichtigt worden: Von 140 Freiwilligen, die den Knoblauch schluckten, brachen 79 die Studie vorzeitig ab.
Die von der Freien Universität Berlin durchgeführte Untersuchung kam zum Ergebnis, dass die statistische Analyse "methodische Probleme aufweist und korrigiert werden muss".
Die von der Freien Universität Berlin durchgeführte Untersuchung kam zum Ergebnis, dass die statistische Analyse "methodische Probleme aufweist und korrigiert werden muss".
== Selbstkontrolle in der Wissenschaft==
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat 1997 den Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens errichtet.
Dieser beschäftigt sich mit der Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Antragstellern, Bewilligungsempfängern, anderen für den Einsatz von Mitteln der DFG Verantwortlichen und DFG- finanzierten Mitarbeitern sowie Gutachtern und an dem Beratungs- und Entscheidungsverfahren mitwirkenden Mitgliedern der Gremien der DFG.
Der Ausschuss berät in mündlicher Verhandlung; die Beteiligten haben das Recht, angehört zu werden. Der Ausschuss prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Hält der Ausschuss mehrheitlich ein Fehlverhalten für hinreichend erwiesen und eine Maßnahme für erforderlich, so legt er das Ergebnis seiner Untersuchungen dem Hauptausschuss mit einem Vorschlag zur Entscheidung vor. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt.


== Literatur ==
== Literatur ==
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