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Der Bereich der Wissenschaftskriminalität zeichnet sich einerseits durch die Verwirklichung der sog. klassischen Korruptionsdelikte, §§ 331 ff. StGB aus. Typische Begleitdelikte können dabei | ==Ausgangspunkt== | ||
Der Bereich der Wissenschaftskriminalität zeichnet sich einerseits durch die Verwirklichung der sog. klassischen Korruptionsdelikte, §§ 331 ff. StGB aus. Typische Begleitdelikte können dabei die Verletzung von Privatgeheimnissen , Verwertung fremder Geheimnisse, Unterschlagung, Subventionsbetrug u.a sein. | |||
Neben diesen klassischen Anwendungsfällen für Korruption findet sich speziell in der Wissenschaft immer häufiger, dass Fehler und Fälschungen in wissenschaftlichen Arbeiten durch Ermittler deutscher Universitäten aufgedeckt werden. So werden Textpassagen als eigene ausgegeben, werden Arbeiten anderer abgeschrieben und unter eigenem Namen veröffentlicht, oder sogar Forschungsergebnisse gefälscht. | Neben diesen klassischen Anwendungsfällen für Korruption findet sich speziell in der Wissenschaft immer häufiger, dass Fehler und Fälschungen in wissenschaftlichen Arbeiten durch Ermittler deutscher Universitäten aufgedeckt werden. So werden Textpassagen als eigene ausgegeben, werden Arbeiten anderer abgeschrieben und unter eigenem Namen veröffentlicht, oder sogar Forschungsergebnisse gefälscht. | ||
Auf Betreiben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) haben bereits viele Hochschulen Kommissionen zur Selbstkontrolle eingerichtet. | Auf Betreiben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) haben bereits viele Hochschulen Kommissionen zur Selbstkontrolle eingerichtet. |
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