Wirtschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine grundlegende juristische Bestimmung von Wirtschaftskriminalität erfolgt über den § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Sie folgt arbeitsorganisatorischen Kriterien und soll sicherstellen, dass Straftaten dieser Zuordnung von speziellen Wirtschaftsstrafkammern der Gerichte bearbeitet werden. Eine weitere juristische Bestimmung erfolgt im 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG), wobei die deliktische Zuordnung von Wirtschaftskriminalität Differenzen zu den vom § 74 c GVG erfassten Straftatbeständen aufweist.
Eine grundlegende juristische Bestimmung von Wirtschaftskriminalität erfolgt über den § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Sie folgt arbeitsorganisatorischen Kriterien und soll sicherstellen, dass Straftaten dieser Zuordnung von speziellen Wirtschaftsstrafkammern der Gerichte bearbeitet werden. Eine weitere juristische Bestimmung erfolgt im 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG), wobei die deliktische Zuordnung von Wirtschaftskriminalität Differenzen zu den vom § 74 c GVG erfassten Straftatbeständen aufweist.
Die sozialwissenschaftliche Betrachtung der Wirtschaftskriminalität orientiert sich nicht an einer bestimmte juristisch definierte Deliktgruppe und geht über die im § 74c GVG erfassten Delikte hinaus.
Es besteht kein einheitliches kriminologisches Verständnis vom Begriff der Wirtschaftskriminalität. Die sozialwissenschaftliche Betrachtung orientiert sich jedoch nicht nur an einer bestimmte juristisch definierte Deliktgruppe und geht über die im § 74c GVG erfassten Delikte hinaus.
Hierunter werden die unterschiedlichsten Normverstöße sozial hoch stehender und an sich geachteter Personen, jedoch teilweise auch jegliche Devianz im legalen beruflichen Umfeld verstanden. Einige sozialwissenschaftlichen Ansichten betrachten auch die Regierungskriminalität ([[Governmental Crime]]) und das organisierte Verbrechen als Unterarten der Wirtschaftskriminalität. Allgemein üblich ist es, den Oberbegriff der Wirtschaftskriminalität zumindest in zwei Deliktgruppen zu trennen: Die ein Unternehmen begünstigende „Unternehmens- und Verbandskriminalität“ ([[Corporate Crime]]) sowie die Gruppe der Delikte, bei der sich ein Mitarbeiter im beruflichen Umfeld persönlich bereichert und die als „berufliche Kriminalität“ ([[Occupational Crime]]) bezeichnet werden.
Hierunter werden die unterschiedlichsten Normverstöße sozial hoch stehender und an sich geachteter Personen, jedoch teilweise auch jegliche Devianz im legalen beruflichen Umfeld verstanden (vgl. Opp 1982 und Punch 1995). Einige sozialwissenschaftliche Ansichten betrachten auch die Regierungskriminalität ([[Governmental Crime]]) und das organisierte Verbrechen als Unterarten der Wirtschaftskriminalität. Allgemein üblich ist es, den Oberbegriff der Wirtschaftskriminalität zumindest in zwei Deliktgruppen zu trennen: Die ein Unternehmen begünstigende „Unternehmens- und Verbandskriminalität“ ([[Corporate Crime]]) sowie die Gruppe der Delikte, bei der sich ein Mitarbeiter im beruflichen Umfeld persönlich bereichert und die als „berufliche Kriminalität“ ([[Occupational Crime]]) bezeichnet werden.


== Geschichte ==
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