Wirtschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Die individuelle Begehenshäufigkeit (Inzidenz) und die verursachten Schäden sind qualitativ intensiv, aber die geringe personale Verbreitung (Prävalenz) werden weder in den Statistiken, noch in repräsentativen Dunkelfelderhebungen qualitativ bedeutsam aufgezeigt Sog. „klassische Normaldelikte“ werden in der Regel von Privatpersonen angezeigt; im Rahmen von Wirtschaftsstraftaten beruhen die Ermittlungen diesbezüglich auf eigenen Ermittlungen der Strafverfolgungs- oder auch der Finanzbehörden (sog. „Überwachungs- und Kontrolldelikten“), dies ist wiederum abhängig von der den Kontrollorganen zur Verfügung stehenden Schwerpunktsetzung und den vorhandenen Ressourcen. Offizielle Statistiken erfassen Wirtschaftsdelikte nur unvollständig und wenig differenziert. Delikte, die von den Staatsanwaltschaften/Finanzbehörden und nicht von der Polizei ermittelt wurden, fehlen zum Teil. Täterbefragungen sind schwer oder gar nicht möglich. Opferbefragungen sind auch nicht unproblematisch, was zumeist an der Anonymität der Opfer oder daran liegt, dass sie sich – z.B. aus Scham, nicht äußern wollen. Den Erkenntnissen der Dunkelfelderhebungen zufolge wird nahezu jedes zweite deutsche Unternehmen Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen, wobei  62 Prozent aller Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern Opfer waren, was auf ein Risiko der geringen Entdeckungswahrscheinlichkeit in größeren Unternehmen hinweist (vgl. [[PricewaterhouseCoopers]] (PwC) 2009). Die Schätzungen für Schäden liegen zwischen 5 und 75 Mrd. Euro jährlich, können sich jedoch nicht auf eine valide Datenbasis berufen.
Die individuelle Begehenshäufigkeit (Inzidenz) und die verursachten Schäden sind qualitativ intensiv, aber die geringe personale Verbreitung (Prävalenz) werden weder in den Statistiken, noch in repräsentativen Dunkelfelderhebungen qualitativ bedeutsam aufgezeigt Sog. „klassische Normaldelikte“ werden in der Regel von Privatpersonen angezeigt; im Rahmen von Wirtschaftsstraftaten beruhen die Ermittlungen diesbezüglich auf eigenen Ermittlungen der Strafverfolgungs- oder auch der Finanzbehörden (sog. „Überwachungs- und Kontrolldelikten“), dies ist wiederum abhängig von der den Kontrollorganen zur Verfügung stehenden Schwerpunktsetzung und den vorhandenen Ressourcen. Offizielle Statistiken erfassen Wirtschaftsdelikte nur unvollständig und wenig differenziert. Delikte, die von den Staatsanwaltschaften/Finanzbehörden und nicht von der Polizei ermittelt wurden, fehlen zum Teil. Täterbefragungen sind schwer oder gar nicht möglich. Opferbefragungen sind auch nicht unproblematisch, was zumeist an der Anonymität der Opfer oder daran liegt, dass sie sich – z.B. aus Scham, nicht äußern wollen. Den Erkenntnissen der Dunkelfelderhebungen zufolge wird nahezu jedes zweite deutsche Unternehmen Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen, wobei  62 Prozent aller Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern Opfer waren, was auf ein Risiko der geringen Entdeckungswahrscheinlichkeit in größeren Unternehmen hinweist (vgl. [[PricewaterhouseCoopers]] (PwC) 2009). Die Schätzungen für Schäden liegen zwischen 5 und 75 Mrd. Euro jährlich, können sich jedoch nicht auf eine valide Datenbasis berufen.
Empirische Studien mit massenstatistischen Daten kennzeichnen ein homogenes Bild des Wirtschaftsstraftäters. Im Gegensatz zu den meisten anderen Straftaten handelt es sich bei den Tätern um Männer deutscher Staatsangehörigkeit, die gesellschaftlich voll integriert sind und über einen überdurchschnittlichen Bildungsstand verfügen. Nur jeder Vierte Täter ist vorbestraft und das durchschnittliche Alter bei Begehung der ersten registrierten Straftat liegt bei über 40 Jahren. Wirtschaftskriminelle sind demnach „latecomer to crime“. Neuere qualitative Studien durchbrechen das homogene Bild und zeigen den Wirtschaftsstraftäter mit unterschiedlichen sozialen Bezügen, Lebenswegen und Präferenzen und typisieren ihn in Hinblick auf die Stellung zur Tat in „Tätern mit  wirtschaftskriminologischen Belastungssyndrom“, „Krisentäter“, „Abhängigen“ und „Unauffälligen“ (vgl. Rölfs WP Partner AG 2009), oder auch "Visionäre" und "Naive" (vgl. PwC 2009).
Empirische Studien mit massenstatistischen Daten kennzeichnen ein homogenes Bild des Wirtschaftsstraftäters. Im Gegensatz zu den meisten anderen Straftaten handelt es sich bei den Tätern um Männer deutscher Staatsangehörigkeit, die gesellschaftlich voll integriert sind und über einen überdurchschnittlichen Bildungsstand verfügen. Nur jeder Vierte Täter ist vorbestraft und das durchschnittliche Alter bei Begehung der ersten registrierten Straftat liegt bei über 40 Jahren. Wirtschaftskriminelle sind demnach „latecomer to crime“. Neuere qualitative Studien durchbrechen das homogene Bild und zeigen den Wirtschaftsstraftäter mit unterschiedlichen sozialen Bezügen, Lebenswegen und Präferenzen und typisieren ihn in Hinblick auf die Stellung zur Tat in „Tätern mit  wirtschaftskriminologischen Belastungssyndrom“, „Krisentäter“, „Abhängigen“ und „Unauffälligen“ (vgl. Rölfs WP Partner AG 2009), oder auch "Visionäre" und "Naive" (vgl. PwC 2009).
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