Wirtschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:


"... sozialwidriges, auf persönliche Bereicherung angelegtes Verhalten, das von Personen in Stellungen von sozialem Ansehen innerhalb ihres Berufes dadurch praktiziert wird, dass sie unter gleichzeitiger Voraussetzung des gesetzestreuen Verhaltens aller übrigen Menschen das öffentliche Vertrauen hintergehen."
"... sozialwidriges, auf persönliche Bereicherung angelegtes Verhalten, das von Personen in Stellungen von sozialem Ansehen innerhalb ihres Berufes dadurch praktiziert wird, dass sie unter gleichzeitiger Voraussetzung des gesetzestreuen Verhaltens aller übrigen Menschen das öffentliche Vertrauen hintergehen."
[wirtschaftskriminalität]
5

Bearbeitungen