Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Whistleblower (engl. 'Pfeifenbläser' - vgl. auch den deutschen Ausdruck 'jd. verpfeifen') ist | Ein Whistleblower (engl. 'Pfeifenbläser' - vgl. auch den deutschen Ausdruck 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die im übertragenen Sinne "Alarm schlägt", sich also um die Herstellung von Öffentlichkeit in bezug auf Missstände bemüht. Bei diesen Missständen handelt es sich meist um rechtswidriges Verhalten im Arbeitsumfeld des Whistleblowers (z.B. in einem Wirtschaftsunternehmen, in der Verwaltung, Regierung ...). | ||
Abzugrenzen ist das Whistleblowing (als Akt der Zivilcourage) vom bloßen Erheischen von Aufmerksamkeit und von primär auf Fremdschädigung abzielender Denunziation. Häufig ist es für Außenstehende nicht leicht, sich ein Bild von der Situation zu machen. Das eröffnet einen erheblichen Definitions-Spielraum, der nicht selten von den vom Whistleblowing Betroffenen genutzt wird, um sich durch Stigmatisierung des Whistleblowers gegen die Vorwürfe zu wehren. Besonders in totalitären Regimen (etwa der früheren Sowjetunion) wurden/werden Whistleblower auch als psychisch krank etikettiert und zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. | |||
Es gibt vier Kriterien für Whistleblowing: | Es gibt vier Kriterien für Whistleblowing: |