Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Whistleblower (Hinweisgeber; wörtlich '(Triller-) Pfeifenbläser' - engl.; vgl. dt.: 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die einen Missstand in ihrem beruflichen Umfeld an die Öffentlichkeit bringt. Häufig erleidet der Whistleblower dafür allerdings auch Nachteile (z.B. Kündigung, Strafverfahren). Nachdem andererseits zahlreiche Skandale (ENRON u.a.) erst mittels Whistleblowing an den Tag gekommen waren, wurde der Schutz für Whistleblower in Großbritannien durch den Public Interest Disclosure Act (PIDA 1998) und in den USA durch den Sarbanes-Oxley Act (2002) spürbar verbessert. In den USA zeichnete das Time Magazine 2002 drei Whistleblower als "Person of the Year" aus. In Deutschland hingegen kommen entsprechende Initiativen nur langsam voran. Deutsche Arbeitsgerichte sehen z.B. einen Kündigungsgrund, wenn ein Whistleblower eine Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet. Das Bundesarbeitsgericht hält es auch für sanktionswürdig, wenn ein Whistleblower heimliche Gesetzesverstöße seines Arbeitsgebers an die Öffentlichkeit trägt (2 AZR 235/02).
Ein Whistleblower (Hinweisgeber; wörtlich '(Triller-) Pfeifenbläser' - engl.; vgl. dt.: 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die einen Missstand in ihrem beruflichen Umfeld an die Öffentlichkeit bringt. Häufig erleidet der Whistleblower dafür allerdings auch Nachteile (z.B. Kündigung, Strafverfahren). Nachdem andererseits zahlreiche Skandale erst mittels Whistleblowing an den Tag gekommen waren, wurde der Schutz für Whistleblower in Großbritannien durch den Public Interest Disclosure Act (PIDA 1998) und in den USA durch den Sarbanes-Oxley Act (2002) spürbar verbessert. In den USA zeichnete das Time Magazine 2002 drei Whistleblower als "Person of the Year" aus. In Deutschland hingegen kommen entsprechende Initiativen nur langsam voran. Deutsche Arbeitsgerichte sehen z.B. einen Kündigungsgrund, wenn ein Whistleblower eine Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet. Das Bundesarbeitsgericht hält es auch für sanktionswürdig, wenn ein Whistleblower heimliche Gesetzesverstöße seines Arbeitsgebers an die Öffentlichkeit trägt (2 AZR 235/02).




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Im Umgang mit Whistleblowern gibt es Unterschiede zwischen der Herangehensweise der Amerikaner und der Kontinentaleuropäer. Ein erfahrener Anwalt (Michael Tepass) erklärt diese so: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für deutsche Arbeitgeber ergibt sich daraus oft ein schwieriger Spagat: "Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln" (Amann 2008).
Im Umgang mit Whistleblowern gibt es Unterschiede zwischen der Herangehensweise der Amerikaner und der Kontinentaleuropäer. Ein erfahrener Anwalt (Michael Tepass) erklärt diese so: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für deutsche Arbeitgeber ergibt sich daraus oft ein schwieriger Spagat: "Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln" (Amann 2008).


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